Sitzungsbericht vom 23.10.2025
Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Löchgau - Beschluss über Gebührenkalkulation des neuen Gebührensatzes und der Änderungssatzung für die Friedhofssatzung
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 23. Oktober 2025
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Bekanntgabe Vergaben Q3-2025 über 35.000 bis 100.000 €
Im Rahmen der letzten Änderung der Hauptsatzung wurde die Vergabekompetenz der Verwaltung von bislang 35 T€ auf nunmehr 100 T€ pro Gewerk erhöht.In diesem Zuge wurde vereinbart, dass beauftragte Vergaben in Höhe von 35 – 100 T€ regelmäßig dem Gremium zur Kenntnis mitgeteilt werden.In der beigefügten Anlage sind die Vergaben des dritten Quartals 2025 zur Kenntnis aufgeführt.
Hier gelangen Sie zu der Tabelle. (100,6 KiB)
Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Löchgau - Beschluss über Gebührenkalkulation des neuen Gebührensatzes und der Änderungssatzung für die Friedhofssatzung Die Gebührenfestsetzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Löchgau wurde letztmalig 2011 durch den Gemeinderat beschlossen und die Anpassung an die Gebühr des Orgelspielers wurde 2023 durch den Gemeinderat beschlossen. Eine durchgeführte Neukalkulation der Gebühren zeigt eine teilweise deutliche Steigerung der anfallenden Kosten. Um eine angemessene Kostenbeteiligung der Nutzungsberechtigten sicherzustellen und die finanzielle Belastung des Gemeindehaushalts zu reduzieren, schlug die Verwaltung vor, die Friedhofsgebühren so anzupassen, dass künftig ein Kostendeckungsgrad von 70 % erreicht wird. In der Sitzung stellte Herr Hertel vom Beratungsbüro Allevo Kommunalberatung die Kalkulation anhand einer Präsentation vor und stand dem Gremium zur Verfügung.Der Gemeinderat beschloss die Änderungen des Gebührensatzes für die Friedhofssatzung der Gemeinde Löchgau gemäß der vorliegenden Kalkulation aus Anlage 1 mit einem Gebührensatz von 70 % gemäß des Vorschlages B und die Änderungssatzung der Friedhofsatzung unter Einbeziehung des geänderten Gebührensatzes des vorherigen Beschlusses mit 70 % gemäß der Anlage 1 und 2 mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.
Hier finden Sie die Friedhofssatzung. (88,9 KiB)
Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben Weinstraße 9
Das Bauvorhaben: Neubau von 4 Reihenwohnhäusern, 7 Stellplätzen und Fahrradabstellplatz auf dem Baugrundstück Weinstraße 9, Flst. Nr. 1229 erforderte die Entscheidung über das Einvernehmen. Das Baugrundstück befindet sich in einem einfachen Bebauungsplan (Ortsbaulinienplan von 1910) und muss sich deshalb nach den Regelungen des §34 BauGB der Umgebung einfügen. Der Ortsbaulinienplan von 1910 wird von den Stellplätzen überschritten, was das Einvernehmen erfordert. Eine vergleichbare Situation ist innerhalb des geltenden Bebauungsplans gegeben, was eine gewisse Präjudiz hat.Das geplante Bauvorhaben umfasst den vollständigen Abriss des vorhandenen Wohnhauses, der Scheunen und einer Garage, und einem Neubau von insgesamt vier Wohneinheiten als 4-Spänner.
Hier finden Sie die Ansicht Süd West. (232,6 KiB)
Dem gemeindlichen Einvernehmen der Gemeinde Löchgau wurde für das Bauvorhaben Weinstraße 9 durch den Gemeinderat, mit dem Hinweis der Kelterstraße gegenüberliegenden öffentlichen Stellplätzen mit 8 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen zugestimmt.
Bauvorhaben Areal Adler in Löchgau – Vergabe weiterer Gewerke
Bereits seit geraumer Zeit befasst sich die Gemeinde Löchgau mit der Umgestaltung des Areals Adler (Umbau ehemalige Gaststätte sowie Gebäudeanbau zu Wohneinheiten und Gewerbeeinheit) in der Löchgauer Ortsmitte. Auf die entsprechenden Vorlagen und Sachvorträge im Gremium wird verwiesen.Mit der Maßnahme wurde im Mai 2025 begonnen und sie soll bis etwa Mitte des kommenden Jahres 2026 andauern. Zur Umsetzung der Baumaßnahme wurde vom maßnahmenbegleitenden Architekturbüro engelhard.eggler.architektur aus Besigheim weitere Ausschreibungen vorbereitet und an die interessierten Fachfirmen versendet. Günstigster Bieter beim Gewerk Putz- und Stuckateurarbeiten ist die Firma Deli Baldedaj aus Löchgau zum Angebotspreis von brutto 123.459,35 € (Kostenberechnung 205,8 T€), womit der Kostenrahmen aller Vergaben weiterhin eingehalten wird.Die Gemeindeverwaltung wurde einstimmig ermächtigt, das Gewerk Putz- und Stuckateurarbeiten analog der Vergabeempfehlung des Architekturbüros e.e.a. an die Firma Deli Baldedaj aus Löchgau zum Angebotspreis von brutto 123.459,35 € zu vergeben.
Umgestaltung der Löchgauer Ortsmitte - Freigabe der Ausschreibung
Bereits seit Längerem befasst sich die Gemeinde Löchgau ebenso mit der Umgestaltung der Löchgauer Ortsmitte. In vorherigen Sitzungen wurden bereits Gestaltungsvarianten sowie das Beleuchtungskonzept beraten und eine Materialauswahl für Pflaster und Möblierung vorgenommen. Auf die entsprechenden Vorlagen, Sachvorträge und gefassten Beschlüsse im Gremium wird verwiesen.
In der Zwischenzeit wurde die Planung auf Grundlage dieser Vorgaben und Beschlüsse vom Ingenieurbüro Ippich aus Brackenheim fortgeführt und soll nun zeitnah zur Ausschreibung gebracht werden. Die Entwurfsplanung samt Beschreibung und Kostenberechnung ist der Vorlage beigefügt. Die Gesamtkosten des Ingeniuerbüro Ippich belaufen sich dabei für das Projekt auf etwa 3,15 Mio. € zzgl. Planungskosten von etwa 15 Prozent. Dabei noch nicht enthalten sind die Material- und Montagekosten für die Straßenbeleuchtung, welche vom Studio DL auf etwa 380 T€ beziffert wurden.
Zur anteiligen Finanzierung des Projektes wurden Fördermittel über die Ortskernsanierung in Höhe von 855.000 € beantragt und bewilligt. Die Gesamtkosten der Umgestaltung sind dabei auch in voller Höhe im Haushaltsplan 2025 finanziert.
In der Sitzung stellte Herr Martin vom Ingenieurbüro Ippich den aktuellen Planstand samt Kostenberechnung vor und stand für Fragen des Gremiums zur Verfügung.
Der Gemeinderat nahm den aktuellen Planstand zur Umgestaltung der Löchgauer Orts-mitte zustimmend zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Ausschreibung auf dieser Basis vornehmen zu lassen.
Sonstiges
Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat informierte die Verwaltung, dass die alten Stühle der Gemeindehalle nach Rumänien gespendet wurden.

