Bodenrichtwerte der Gemeinde Löchgau gültig ab 01.01.2025
Neufestsetzung der Bodenrichtwerte gültig ab 01.01.2025
Vorrangig für Zwecke der Grundsteuer gemäß § 38 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) i.V.m.
§ 196 Baugesetzbuch (BauGB) waren die Bodenrichtwerte dieses Jahr neu festzusetzen.
Näheres dazu entnehmen Sie bitte der zentralen Internetseite zur Grundsteuerreform unter
www.grundsteuer-bw.de.
Diese Werte sind gleichzeitig auch die neuen städtebaulichen Bodenrichtwerte gemäß
§ 196 BauGB i.V.m. § 12 Gutachterausschussverordnung (GuAVO).
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des
unterschiedlichen Entwicklungszustandes. Sie beziehen sich auf unbebaute Grundstücke; eventuell
darauf befindliche bauliche Anlagen sind hierbei nicht berücksichtigt. Je nach Lage und
Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße
und -zuschnitt kann der Verkehrswert im Einzelfall vom Bodenrichtwert abweichen.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Besigheim hat in seiner Sitzung
am 03.06.2025 die städtebaulichen Bodenrichtwerte für die Gemarkung der
Gemeinde Löchgau überprüft und wie folgt neu festgesetzt gemäß § 196 Baugesetzbuch i.V.m.
§ 12 Gutachterausschussverordnung.
Die Lage der Bodenrichtwertzonen finden Sie zu gegebener Zeit unter www.zgg-bw.de im Portal BORIS-BW.
Bodenrichtwertkarte
BORIS-BW ist das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg
Hier gelangen Sie zur Übersicht der Bodenrichtwerte. (29,3 KiB)
Nähere Auskünfte über die Bodenrichtwerte können jederzeit bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Besigheim, Frau Müller Tel.Nr. 0 71 43 / 8078-250 und Frau Gärtner Tel.Nr. 0 71 43 / 8078-211 oder per Mail gutachterausschuss@besigheim.de eingeholt werden.
Hier gelangen Sie auf die Website des Gutachterausschusses der Stadt Besigheim