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Antrag auf Zuschuss für ein Balkonkraftwerk

Die Gemeinde Löchgau hat ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke beschlossen.
Wenn Sie hierfür eine Förderung erhalten wollen, können Sie einen Antrag bei der
Gemeinde Löchgau stellen.

Voraussetzungen:
· Das Balkonkraftwerk wurde nach dem 01.01.2025 beschafft (Datum der Rechnung) und ist fabrikneu.
· Die max. Wechselrichterleistung von 800 W wird eingehalten.
· Ihr Familieneinkommen pro Jahr beträgt max. 50.000 EUR (brutto).
· Antragsberechtigt sind nur Privatpersonen.
· Das Balkonkraftwerk wird auf einem Grundstück auf Löchgauer Gemarkung betrieben.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie das Balkonkraftwerk beschaffen und installieren. Eine vorherige Bewilligung durch die Gemeinde Löchgau ist nicht notwendig. Nach der Installation und Registrierung im sog. Marktstammdatenregister können Sie den Antrag bei der Gemeinde stellen.

Erforderliche Nachweise:
· Rechnung der Anlage (max. 6 Monate alt)
· Fotos der errichteten Anlage
· Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister mit Hinweis „Status in Betrieb“
· Einkommensnachweise des Jahreseinkommens aller Haushaltsangehörigen durch Lohnsteuerbescheinigungen oder andere geeignete Art und Weise.

Der Antrag ist per E-Mail an schmid@loechgau.de zu senden oder in Papierform an folgende Adresse: Gemeinde Löchgau, Hauptstr. 49, 74366 Löchgau.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Schmid (schmid@loechgau.de, Tel. 07143 2709-12) wenden


Link zum Antragsformular (31,4 KiB)

Link zum Hinweisblatt zur Antragsstellung (66,8 KiB)

Link zu den Richtlinien der Gemeinde Löchgau für die Förderung von Balkonkraftwerken (116,3 KiB)

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