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Sitzungsbericht vom 21.03.2019

Haushaltsplan 2019 verabschiedet

Aus der Sitzung des Gemeinderates am 21. März 2019

Einwohnerfragen

Aus der Zuhörerschaft wurde angeregt, einen Frühbadetag im Löchgauer Freibad einzurichten. Ein Tag in der Woche ab 8.00 Uhr sei begrüßenswert. Die Verwaltung wird die Anregung prüfen.

Fortschreibung des Flächennutzungsplans
- Vorstellung des Entwurfs der Strukturkonzeption Löchgau Südwest
- Festlegung der Wohn- und Gewerbebauflächen

 Vorstellung des Entwurfs der Strukturkonzeption Löchgau Südwest

Der aktuelle Flächennutzungsplan hat eine Geltungsdauer bis 2020, weshalb demnächst in das Verfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans eingestiegen werden soll. In Vorbereitung hierauf hat der Gemeinderat im vergangenen Jahr das Büro Zoll Architekten und Stadtplaner mit der Erstellung einer Strukturkonzeption Löchgau Südwest beauftragt. Das Planungsbüro wurde beauftragt folgende Punkte besonders zu berücksichtigen: Schaffung lebenswerter kleingliedriger Quartiere zur Förderung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens mit einer attraktiven Innenbereichsgestaltung ressourcenschonende Flächenbeanspruchung durch urbanere Siedlungsstruktur bei Berücksichtigung ökologisch werthaltiger StrukturenEinplanung vielseitiger Pflanzbindungen zur attraktiven Wahrnehmung des öffentlichen Raums und der QuartierinnenbereicheEinplanung schneller Zugänge in die freie Landschaft mit hoher AufenthaltsqualitätBehutsame Inanspruchnahme des bestehenden örtlichen Straßennetzes.fuß- und radverkehrsfreundliche Wegevernetzung
 Mit der Strukturkonzeption soll eine planerische Grundlage für eine mögliche Wohnbauentwicklung der kommenden 15 Jahre und darüber geschaffen werden. Bewusst wurde der Geltungsbereich der Strukturkonzeption größer angesetzt und nicht nur auf den Zeitraum der Flächennutzungsplanfortschreibung begrenzt. Dadurch soll eine auch über die kommenden Jahre hinausgehende gesamtheitliche Betrachtung der relevanten Themen (wie beispielsweise der Erschließung) sichergestellt werden.Herr Neulinger vom Büro Zoll hat in der Gemeinderatssitzung den ersten Entwurf der Strukturkonzeption vorgestellt. Dieser wurde anschließend vom Gemeinderat ausführlich beraten und erörtert. Die Präsentation hierzu finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Löchgau.

Festlegung der Wohn- und Gewerbebauflächen

Bei der Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs im Flächennutzungsplan sind die Plausibilitätshinweise des Landes anzuwenden. Jedoch können örtliche Besonderheiten herangezogen werden. Bei Heranziehung der Bevölkerungsstruktur als örtliche Besonderheit kann in Summe voraussichtlich ein Wohnbauflächenbedarf von ca. 14 Hektar begründet werden. Im derzeitigen Flächennutzungsplan wurde das Gebiet Lüssen West mit ca. 0,9 Hektar noch nicht entwickelt. Vorgeschlagen wird, dieses Gebiet in der Flächennutzungsplanfortschreibung weiterhin zu berücksichtigen, sodass darüber hinaus ca. 13 Hektar Wohnbauflächenbedarf angemeldet werden können. Es wurde vorgeschlagen, diesen Flächenbedarf entsprechend der vorgestellten Strukturkonzeption Löchgau Südwest für die Flächennutzungsplanfortschreibung anzumelden. Weitergehende Untersuchungen zu unterschiedlichen Belangen können im Flächennutzungsplanverfahren detailliert geprüft werden.Die Ermittlung des Gewerbeflächenbedarfs orientiert sich am Wohnbauflächenbedarf. Darüber hinaus hat die Verwaltung den aktuell erkennbaren voraussichtlichen Flächenbedarf der Gewerbebetriebe mittels Fragebogen abgefragt. Hierbei konnte ein Bedarf von bereits rund 4 Hektar für die kommenden 15 Jahre ermittelt werden. Da die Gemeinde nicht auf die Eigenentwicklung beschränkt ist, ist auch die Ansiedlung noch nicht ortsansässiger Unternehmen vorgesehen. Dadurch ergibt sich ein höherer Bedarf, der zu beantragen ist. Die Anmeldung von Gewerbegebietsflächen wird in Anlehnung an das Strukturkonzept Löchgau Süd vorgeschlagen. Durch eine bedarfsgerechte Anmeldung von ca. 7 Hektar kann eine wirtschaftliche und flächensparende Erschließung erreicht werden.Die hierdurch ermöglichte Erschließung würde bereits eine künftige Erweiterung in Richtung Westen berücksichtigen. Für die Flächennutzungsplanfortschreibung wurden Wohn- und Gewerbebauflächen festgelegt, die zur Flächennutzungsplanfortschreibung angemeldet werden sollen. 

Kapitalerhöhung bei den Neckar Netzen GmbH & Co. KG

Die Neckar Netze sind als die größte kommunale Stromverteilnetzgesellschaft in Baden-Württemberg seit 6 Jahren erfolgreich tätig. Sie haben den beteiligten Kommunen ab dem Jahr ihrer Gründung erheblichen Einfluss auf das lokale Stromverteilnetz eingeräumt und bedeutende Beteiligungserträge ausgeschüttet. Das Verteilnetz im Netzgebiet der Neckar Netze wurde deutlich ausgebaut und verstärkt. 
Seit Gründung der gemeinsamen Netzgesellschaft lagen die Investitionen immer über den Abschreibungen in der Gesellschaft. Dies ist vor allem auf 3 Faktoren zurück zu führen. Die Energiewende findet vorrangig im Verteilnetz statt. Dezentrale Stromeinspeisung und Verteilung laufen über das Netz der Neckar Netze. Unser Netzgebiet profitiert vom Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum in der Region. Unser Stromnetz muss auf die E-Mobilität vorbereitet werden. Alle diese Faktoren lösen Investitionen aus. Nach den jetzt vorliegenden Wirtschaftsplänen werden diese Investitionen bis ins Jahr 2022 weiterhin deutlich über den geplanten Abschreibungen liegen. Diese Investitionen lösen entsprechenden Kapitalbedarf in unserer Gesellschaft aus. Mit der geplanten Kapitalerhöhung von insgesamt 24 Mio. € soll die Eigenkapitalseite dauerhaft gestärkt werden. Entsprechend der kommunalen Beteiligungsquote von 51 % sind also rund 12 Mio. € von den beteiligten Kommunen zu erbringen. Auf die Bündelgesellschaft A entfällt ein Anteil von 7,77 Mio. €. Auf die Bündelgesellschaft T entfällt ein Anteil von 4,47 Mio. €.Mit den jetzt geplanten kommunalen Gesellschafterdarlehen an die Bündelgesellschaften kann eine Eigenkapitalerhöhung erzielt werden, ohne dass die ursprünglichen kommunalen Beteiligungsquoten verändert werden. Die Stimmanteile in der Gesellschafterversammlung bleiben unberührt.  Der Gemeinderat stimmte der Kapitalerhöhung um 24 Mio. € bei der Neckar Netze GmbH & Co. KG einstimmig zu. Weiter hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass keine weitere Kapitalaufstockung von bis zu möglichen 317.524,08 € bei der Beteiligung an den Neckar Netzen im Eigenbetrieb Wasserversorgung vorgenommen wird. Zum einen müsste diese Aufstockung per Krediterhöhung im Eigenbetrieb Wasserversorgung finanziert werden, was im Haushaltsplan 2019 bislang nicht vorgesehen ist. Zum anderen hat sich die ursprünglich hohe Rendite in der T-Gesellschaft bereits deutlich reduziert, wenngleich die Rendite noch immer vergleichsweise überdurchschnittlich ist. Aufgrund der fehlenden Fachkenntnisse im Stromnetzbetrieb ist es außerdem schwierig, Prognosen über die Rentabilität einer weiteren Beteiligung abzugeben.

Haushaltsplan 2019 verabschiedet

In der vergangenen Sitzung im Februar wurde der Entwurf des dritten doppischen Haushaltsplanes 2019 vom Gemeinderat abschließend beraten. Im Anschluss an die Haushaltsplandebatte waren zwei Änderungsanträge zur Schaffung einer zusätzlichen Technikerstelle sowie 100 T€ an Planungskosten für die Umrüstung von barrierefreien Bushaltestellen in das Planwerk einzuarbeiten. Damit konnte das 405 Seiten starke Werk in dieser Sitzung vom Gremium verabschiedet werden. Aufgrund der nach wie vor stabilen Haushaltslage sind im Haushaltsjahr 2019 keine Erhöhungen der Realsteuerhebesätze, namentlich den Grundsteuern sowie der Gewerbesteuer in der Gemeinde vorgesehen. Bei den Wirtschaftsplänen für die Wasserversorgung und für die Löchgauer Immobilien- + Verwaltungs-GmbH waren im Rahmen der Entwurfsberatung ebenfalls keine Änderungen einzuarbeiten. Die Planwerke beschloss der Gemeinderat somit unverändert. Insgesamt profitiert die Gemeinde im Haushaltsjahr weiterhin von soliden Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen von Bund und Ländern. Jedoch müssen durch die guten Ergebnisse der Vorjahre auch etwas höhere Umlagen in den kommunalen Finanzausgleich beigesteuert werden. Durch weiterhin stabile
Einnahmen aus der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer beläuft sich der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (ehemals Zuführung an den Vermögenshaushalt) auf 1,881 Mio. Euro.
 Das Volumen des Ergebnishaushalts hat sich im dritten Jahr nach der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) auf insgesamt 13,825 Mio. € erhöht. Auf der Aufwandsseite steigen die Personalkosten nebst den allgemeinen tariflichen Erhöhungen aufgrund von Personalneueinstellungen zur Eröffnung weiterer Gruppen in den Löchgauer Kindergärten sowie Schaffung einer Stelle im Rathaus um 283 T€ im Vergleich zum Vorjahr an. Daneben verweilen die FAG-Umlage (1,715 Mio. €) und die Kreisumlage (2,05 Mio. €) aufgrund der immer noch hohen Steuereinnahmen aus den Vorjahren auf konstant hohem Niveau.Einnahmeseitig liegen die größten Veränderungen bei dem um 225 T€ sehr
deutlich gestiegenen Einkommensteueranteil (4,125 Mio. €) sowie den um 155 T€ ebenfalls deutlich gestiegenen Finanzzuweisungen (2,005 Mio. €). Bei der
Gewerbesteuer wird trotz guter Rechnungsergebnisse in den Vorjahren weiterhin konservativ geplant und der prognostizierte Planansatz in 2019 auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt.
Insgesamt gesehen kann die Gemeinde in 2019 trotz zu erwirtschaftender Abschreibungen in Höhe von etwa 1,314 Mio. Euro ein positives ordentliches Ergebnis in Höhe von 1.015.800 € im Ergebnishaushalt sowie einen gegenüber dem Vorjahr relativ konstant gebliebenem Finanzierungsmittelüberschuss (ehemals Zuführungsrate) von 1.881 T€ zur Finanzierung von geplanten Investitionen erwirtschaften. Nach zuvor bereits investitionsstarken Jahren mit bis zu 6 Millionen € Ausgaben pro Jahr bewegt sich das in 2019 eingeplante Gesamtvolumen für die Ausgaben aus Investitionstätigkeit mit über 7,2 Millionen Euro auf einem weiteren Rekordniveau,
welches auch im darauffolgenden Jahr nur unwesentlich abnimmt.
In 2019 sind dabei Investitionsmaßnahmen im Bereich der Ortskernsanierung
(Sanierung Gebäudeensemble Kirchplatz 2 und 3), für die Kleeblattheimerweiterung samt Neugestaltung Bürgergarten sowie für die Sanierung der Jakob-Löffler-Schule und diverse Ausgaben zum Erhalt der Löchgauer Infrastruktur (Sanierung Marienstraße und Tulpenweg im Vollausbau) geplant.
Daneben sind im Finanzplanungszeitraum weitere Investitionsschwerpunkte im Bereich Bildung und Betreuung sowie in der Ortkernsanierung (beispielsweise Platzgestaltung Wette und Umnutzung ehemaliges Grundschulgebäude samt Außenanlagen) vorgesehen. Zudem sind weitere Finanzmittel zur Verbesserung der Löchgauer Infrastruktur sowie die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs vorgesehen. Zur Realisierung dieser Maßnahmen ist in diesem Jahr der Finanzmittelüberschuss aus dem laufenden Betrieb (ehemals Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt) in Höhe von 1.880.800 Euro erneut sehr hilfreich. Mit Hilfe einer geplanten
Liquiditätszunahme von 1,299 Mio. € im Planjahr sowie durch geplante Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Grundstücksveräußerungen und Landeszuweisungen) in Höhe von 6,7 Mio. € sollen die vorab aufgeführten Investitionsmaßnahmen finanziert werden.
 Bereits bei der Haushaltsplaneinbringung hatte Bürgermeister Feil auf die nach wie vor gute finanzielle Gesamtsituation des Haushaltes 2019 hingewiesen, durch welche die anstehenden Großprojekte im Finanzplanungszeitraum mit den vorhandenen liquiden Mitteln vollständig realisiert werden können. Daneben stehen der Gemeinde zum Ende des Finanzplanungszeitraums trotz hoher Investitions-tätigkeit von über 16,5 Mio. € in diesem Zeitraum weiterhin etwa 6,5 Mio. € als Liquiditätsreserve für spätere Projekte als freie Investitionsmittel zur Verfügung.  Ebenfalls sehr erfreulich ist die Entwicklung des gemeindlichen Schuldenstandes, welcher sich zum Jahresende mit 689 T€ und somit 124,53 € pro Einwohner (incl. Wasserversorgung) auf einem historisch niedrigen Stand befindet. Damit liegt Löchgau weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt anderer vergleichbarer Gemeinden im Landkreis.

 

Bildungs- und Betreuungscampus: Sanierung des Hauptgebäudes
hier: Ermächtigung zur Bestellung benötigter Container

In der letzten Sitzung wurden die ersten Gewerke für die Sanierung des Hauptgebäudes vergeben. In einem ersten Schritt wird mit der Erweiterung des Hasennests, der Mensaerweiterung sowie des künftigen Kerni-Tiefhofes begonnen. Ab September soll das Hauptgebäude anschließend umfassend saniert werden und kann größtenteils nicht mehr genutzt werden.Deshalb wurde frühzeitig in Abstimmung mit der Schulverwaltung sowie der Kernzeitenbetreuung der Bedarf an Räumlichkeiten sowie an Container während der Umbauphase (ca. September 2019- Ende 2020) geprüft. Im alten Grundschulgebäude sowie den noch nutzbaren Teilen des Hauptgebäudes stehen folgende Räumlichkeiten zur Verfügung: 11x Klassenzimmer3x Teilungsräume3x Mehrzweckräume (inkl. Tonraum UG)1x Schulküche1xSchulverwaltungsbereich (Rektorat+ Elternsprechzimmer, Sekretariat, Lehrerzimmer, Material-/Kopierraum und Hausmeisterraum) 1x Mensa Durch einige gute Anregungen der Schulverwaltung und des Lehrerkollegiums können mit Hilfe einiger provisorischer Wände für den Schulunterricht ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.Folglich müssen lediglich für die Räumlichkeiten der Kernzeitenbetreuung zusätzliche Kapazitäten (Container) geschaffen werden.Vorgesehen sind vier Räume zzgl. Garderobenbereich.Nach Abstimmung zwischen der Schulverwaltung und der Kernzeitenbetreuung können zwei Containerräumlichkeiten der Kernzeitenbetreuung für den Schulunterricht mitgenutzt werden. Mit den Containern für die Kernzeitenbetreuung können während der Umbauphase des Hauptgebäudes den Umständen entsprechend gute räumliche Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.Ein Informationsabend für die Eltern der Schulkinder und angehenden Schulkinder soll noch im April stattfinden. Nach Auswertung und Nachverhandlung der verschiedenen Angebote durch das Architekturbüro Ruff betragen die Kosten für die Container bei einer Mietzeit von 24 Monaten knapp 173.500 Euro. Die optionalen Akustikdeckenelemente werden zusätzlich noch beauftragt. Bei der Firma Kleusberg reduzieren sich die Kosten bei einer kürzeren Mietzeit, ohne dass sich der monatliche Mietpreis erhöht (bei mind. 18 Monate Mietzeit). Die Container sollen spätestens in der KW 31 bezugsfertig sein, sodass der Umzug bis zum neuen Schuljahr 2019/2020 erfolgen kann. Hierfür müssen die Container bis Ende März beauftragt werden.  Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung einstimmig die Firma Kleusberg GmbH & Co. KG aus Remseck mit der Bereitstellung von Mietcontainern mit den zusätzlichen Akustikdeckenelementen zu beauftragen.

Vergabe der Landschaftsbauarbeiten zur Erweiterung des Bürgergartens

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12. November 2018 die Erweiterung des
Bürgergartens analog der damaligen Entwurfsplanung beschlossen.
 Zwischenzeitlich wurde vom Ingenieurbüro ARP aus Stuttgart die öffentliche Ausschreibung vorbereitet und die Leistungsverzeichnisse an die interessierten Fachfirmen versandt. Die Submission für die Sanierungsmaßnahme fand am 19.02.2019 statt. Günstigster Bieter ist die Fa. Benignus aus Backnang zum Angebotspreis von 226.152,72 € brutto (Anschlag Kostenberechnung 241 T€; entspricht - 6,6%), welche auch bereits den ersten Teil des Bürgergartens gebaut hat.  
Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, dass die Fa. Benignus aus Backnang mit den Landschaftsbauarbeiten zur Erweiterung des Bürgergartens im ausgeschriebenen Umfang zum Angebotspreis von brutto 226.152,72 € beauftragt wird.

Kommunalwahlen und Europawahl am 26. Mai 2019, Änderung der Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses

Die Kommunalwahlen mit Wahl der Gemeinderäte, Wahl der Kreisräte und Wahl der Mitglieder für die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart sowie die Europawahl finden am 26. Mai 2019 statt. Hierfür ist nach den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes die Bildung eines Gemeindewahlausschusses erforderlich. Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 24.01.2019 den Gemeindewahlausschuss gewählt, damit dieser seine Tätigkeit aufnehmen konnte.  Der Gemeindewahlausschuss besteht grundsätzlich aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mindestens zwei Beisitzern.  Da BM Feil inzwischen für eine Kreistagskandidatur nominiert wurde, kann er nun nach § 11 Kommunalwahlgesetz nicht mehr den Gemeindewahlausschuss leiten. Ist der Bürgermeister Wahlbewerber, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten (§ 11 Abs 2 Satz 3 KomWG). Es wurden der Vorsitzende, die Stv. Vorsitzende sowie die Beisitzer/innen und deren Stellvertreterinnen wie folgt einstimmig gewählt:
 
Vorsitzender GWA:                                                  HAL Jens Millow
Stellv. Vorsitzende GWA:                                        Beschäftigte Sabine Fischer
Beisitzerin:                                                               Beschäftigte Daniela Bortoli
Stv. Beisitzerin:                                                        Beschäftigte Annemarie Uebele
Beisitzer:                                                                  Beschäftigter Steffen Gabler
Stv. Beisitzerin:                                                        Beschäftigte Rita Müller 

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