Sie sind hier:: Startseite / Rathaus / Gemeinderat / Sitzungsberichte / GR-Sitzung vom 11.12.2025

Sitzungsbericht vom 11.12.2025

Bild Hauptstraße 42 - Sport Trinkner

Ortskernsanierung
- Umnutzung des Ladengeschäfts Hauptstraße 42 zur Ortsbücherei

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 11. Dezember 2025

Einwohner fragen

Aus der Einwohnerschaft kamen zwei Wortmeldungen zur geplanten Neufestsetzung der Entgelte für das Mittagessen. Hinterfragt wurde insbesondere, ob eine Erhöhung überhaupt und daneben der Zeitpunkt für eine Erhöhung angemessen sei. Begründet wurde dies unter anderem mit der Qualität sowie der Menge des Essens und den bereits vergleichsweise hohen Kosten.Die Verwaltung nahm diese Rückmeldungen zur Kenntnis und antwortete im Zuge der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.  

Kommunale Wärmeplanung:
Vorstellung des Abschlussberichts und Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung

Die Netze BW GmbH haben in Zusammenarbeit mit der RBS wave GmbH seit Januar 2025 den Kommunalen Wärmeplan erstellt. Der Gemeinderat und die Öffentlichkeit wurden im Rahmen des Verfahrens durch Berichterstattung in verschiedenen Medien, im Rahmen vorangegangener Gemeinderatssitzungen sowie einer Informationsveranstaltung beteiligt und informiert.
 
Im Rahmen der Sitzung wurden die wesentlichen Erkenntnisse des Abschlussberichts und insbesondere nachfolgend dargestellten fünf priorisierten Maßnahmen aus der kommunalen Wärmeplanung durch Frau Sliz-Szkliniarz von der Netze BW erläutert:
 
Machbarkeitsstudie Erweiterung Wärmenetz
Prüfung, ob eine Erweiterung des Wärmenetzes in der Ortsmitte technisch und wirtschaftlich möglich ist. Voraussetzung sind u. a. ausreichende Wärmebedarfsdichte, regenerative Wärmequellen und ein Standort für die Heizzentrale.
 
Bürgerbefragung zu einem Anschlusswunsch Wärmenetz
Bei positivem Ergebnis der Machbarkeitsstudie Befragung zum Anschlussinteresse, um Netzdimensionierung und Wirtschaftlichkeit fundiert bewerten zu können.
 
Energetische Sanierung öffentlicher Einrichtungen
Priorisierung notwendiger Sanierungen, Prüfung von Fördermitteln und Umsetzung zur Reduktion des Energiebedarfs.
 
Heizungstausch kommunaler Einrichtungen
Geplant sind u. a. Heizungstausch im Kindergarten Birkenweg, in der Sporthalle Greuth und im Feuerwehrgebäude.
 
PV-Strategie
Weiterer Ausbau von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften; ggf. Übernahme privater Altanlagen nach Auslaufen der EEG-Vergütung.
 
Der Wärmeplan dient als strategische Grundlage für die lokale Wärmewende und größtes CO₂-Einsparpotenzial besteht im Wohnsektor, insbesondere bei Ölheizungen. Dabei werden dezentrale Heizungslösungen eine große Rolle spielen.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Gemeinde bei den priorisierten Maßnahmen bereits auf einem guten Weg ist.
 
Der Kommunale Wärmeplan wurde einstimmig in der vorgelegten Version genehmigt und beschlossen.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule
Informationen zum Umsetzungsstand

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) trat am 12. Oktober 2021 in Kraft und regelt den bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder. Der Anspruch gilt für acht Stunden täglich an fünf Werktagen sowie in den Schulferien und wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt (beginnend mit Klassenstufe 1; vollständige Umsetzung ab 2029/2030) und die Teilnahme ist freiwillig.
Im Rahmen der Sitzung stellte Frau Ziegler, die Gesamtkindergartenleitung und Herr Steckel, die Leitung der Kernzeitbetreuung anhand einer Präsentation den Ist-Zustand und die perspektivischen Änderungen vor.
In Löchgau besteht seit 2014 ein Ganztagsmodell in Wahlform, das sich bewährt hat. Die Teilnahme an der Ganztagsschule ist kostenfrei, lediglich das Mittagessen ist kostenpflichtig. Aktuell wird der Ganztagsbetrieb von Montag bis Donnerstag angeboten. Ergänzend bietet die Gemeinde eine kostenpflichtige Betreuung am Morgen (7.30–8.30 Uhr) sowie am Mittag (12.00–13.30 Uhr) an.
Mit Einführung des Rechtsanspruchs entstehen Mehrbedarfe, unter anderem da bisher freitags kein achtstündiges Betreuungsangebot besteht. Geplant sind daher die Wiedereinführung des ursprünglich vorhandenen kostenpflichtigen Grundmoduls 3 (13.30-15.30 Uhr) am Freitag, die Ausweitung der Ferienbetreuung auf acht Stunden täglich bei künftig max. 20 Schließtagen, die Ausweitung des Mittagessensangebot auf den Freitag.
Durch die zusätzlichen Zeiten und die notwendige Besetzung mehrerer Räume wird künftig insgesamt mehr Personal benötigt; der genaue Bedarf wird von den künftigen Anmeldezahlen abhängen.
Nach aktuellem Stand kann der Rechtsanspruch mit dem vorhandenen Personal grundsätzlich abgedeckt werden – vorausgesetzt, die Mitarbeitenden können angepasste Arbeitszeiten übernehmen und die Kinderzahlen bleiben im bisherigen Rahmen.
Die Präsentation wird auf der Internetseite der Gemeinde Löchgau zur Verfügung gestellt.

Hier gelangen Sie zur Präsentation. (357,9 KiB)

Neufestsetzung der Entgelte für das Mittagessen in der Jakob-Löffler-Grundschule sowie den Kindergarteneinrichtungen

Seit Juni 2022 hat das Gasthaus Krone aus Löchgau die Versorgung der Kindergärten mit einem warmen Mittagessen übernommen. Seitdem betrugen die Entgelte für das Essen in der Schule 4 Euro bzw. 3,5 Euro (vegetarisch) sowie 3,75 Euro pro Essen in den Kindergarteneinrichtungen und im Krippenbereich.
Der Inhaber des Gasthauses Krone, Herr Geisler, hat nun mit Schreiben vom 01.12.2025 angekündigt, aufgrund der gestiegenen Preise für Lebensmittel und Betriebskosten die Preise um einen Euro pro Essen für die Kindergärten und die Schulverpflegung zu erhöhen. Eine Anpassung der Entgelte ist angesichts der Kostensteigerungen erforderlich, um ein qualitatives Essen bieten zu können.
Die Elternbeiträge für das Mittagessen in den Kindergarteneinrichtungen erhöhen sich somit bei einem Essensgeld von 4,75 €/Essen (bisher 3,75 €/Essen) auf einen Monatsbeitrag in Höhe von 102,00 € (bisher 82,50 €).
Die monatlichen Pauschalen für das Mittagessen im Kleinkindbereich (unter 3 Jahren) verbleiben angesichts der kleineren Portionen wie bisher bei 3,75 €.
Daneben soll das verpflichtende Mittagessen im U3-Bereich sich künftig nur noch auf die Kinder erstrecken, welche eine Ganztagsbetreuung gebucht haben. Ein grundsätzlich verpflichtendes Mittagessen unabhängig der Betreuungszeit würde somit im U3-Bereich entfallen, was den Wunsch einiger Eltern widerspiegelt.
Für die Schulverpflegung bedeutet die Erhöhung, dass ein Essen zukünftig 5,00 Euro bzw. 4,50 € für ein vegetarisches Essen kosten wird. Die Abrechnung erfolgt direkt über das Bezahlsystem der Mensa und wird nicht von der Gemeinde eingezogen.
 
Weitere anfallende Kosten für das Mittagessen wie Verwaltungskosten, Kosten für den Betrieb der Mensa samt zusätzlichem Personal, Energiekosten, etc. sind weiterhin nicht im Preis enthalten. Die betragen bereits mehr als 5,30 Euro pro Essen und werden vollumfänglich von der Gemeinde getragen. Damit werden auch weiterhin bei der Monatspauschale jene Kosten, welche der Gemeinde zusätzlich über den Bezugspreis hinaus entstehen, durch allgemeine Haushaltsmittel subventioniert.
Im Sachvortrag ging die Verwaltung auch auf die Wortbeiträge der Einwohnerschaft ein. Zur Sicherstellung der Qualität wurden im laufenden Jahr bereits Maßnahmen ergriffen. So wurden unter anderem die Zuständigkeiten beim Mittagessen angepasst und die Rückmeldungen zur Essensqualität standardisiert. Die standardisierten Rückmeldungen aus den Einrichtungen bescheinigen dabei dem Essen insgesamt eine gute Qualität. Unabhängig davon findet ein fortlaufender Austausch zwischen der Gesamtkindergartenleitung und dem Caterer statt, um die Essensqualität und Abläufe kontinuierlich zu verbessern.
Im Sommer wurde während der Bauphase des neuen Kühlhauses des Caterers bekanntlich ersatzweise ein anderweitiger Caterer für das Mensaessen hinzugezogen. Die Preise des ersatzweise beauftragten Caterers waren dabei bereits höher, während gleichzeitig die Essensmenge wesentlich strikter portioniert wurden. Die Darstellung, dass das Essen des bestehenden Caterers bereits teurer und die Essensmenge gering sei, konnte durch die gewonnenen Erfahrungen demnach nicht bestätigt werden
Nach ausführlicher Beratung im Gremium beschloss der Gemeinderat einstimmig,
1.Die Gebühren für die Schulverpflegung werden auf 5 € für ein Essen mit Fleisch und auf 4,50 € für ein vegetarisches Essen festgesetzt.
2.Die Elternbeiträge für die monatliche Pauschale für ein Mittagessen wird in den Kindergarteneinrichtungen auf 102,00 €/Monat festgesetzt.
3.Die Elternbeiträge für die monatliche Pauschale für das Mittagessen in der Kleinkindbetreuung (unter 3-Jährige) wird weiterhin auf 82,50 Euro festgesetzt.
4.Die Verpflichtung zur Teilnahme am Mittagessen für Kinder im U3-Bereich wird für diejenigen Kinder, die nicht ganztägig betreut werden, aufgehoben.

Ortskernsanierung
- Umnutzung des Ladengeschäfts Hauptstraße 42 zur Ortsbücherei

Seit 2016 ist Sport Trinkner im Ladengeschäft Hauptstraße 62 untergebracht. Auf Jahresende wurde der Mietvertrag von Sport Trinkner auf Grund Geschäftsbeendigung gekündigt.
Gemeinsam mit der Verwaltung wurden Nachfolger für das Ladengeschäft gesucht.
Ein potentieller Nachfolgenutzer sagte im November eine Übernahme des Ladens ab, während die Konzeption eines verbliebenen Interessenten nicht überzeugte.
Somit ist das Ladengeschäft Hauptstraße 42 ab dem kommenden Jahr verfügbar und soll im Sinne der Sanierungsziele der Ortskernsanierung
- Förderung von Begegnungsmöglichkeiten
- Erhöhung der Aufenthaltsqualität
- Stärkung der Ortsmitte
genutzt werden.
 
Bereits seit geraumer Zeit wurde in unregelmäßigen Abständen ein Umzug der Bücherei in die Ortsmitte beraten. Büchereien entwickeln sich zunehmend als „Dritter Ort“, an dem sich Menschen begegnen.
Nach Ansicht des Deutschen Bibliotheksverbands e.V.  entwickeln sich Bibliotheken weg von der reinen Medienausleihe mit Beratung und Aktivitäten der Leseförderung hin zu einem lebendigen Erlebnisraum mit hoher Aufenthaltsqualität und vielfältigen Möglichkeiten, sich auszutauschen und weiterzubilden. Von zentraler Bedeutung für diesen Wandlungsprozess ist für den Deutschen Bibliothekverbands das Konzept des Dritten Ortes (https://www.bibliotheksverband.de/dritter-ort).
 
Somit würde ein Umzug der Bücherei und deren Weiterentwicklung zum „Dritten Ort“ die Zielsetzungen der Ortskernsanierung in hohem Maße unterstützen.
 
Die nun verfügbaren Räumlichkeiten stellen aus Sicht der Verwaltung eine interessante Perspektive für die Bücherei dar. Auf Grund der Großzügigkeit der Flächen werden die baulichen Rahmenbedingungen für die konzeptionelle Weiterentwicklung der Bücherei als geeignet gewertet.
 
Die Verwaltung wurde einstimmig vom Gemeinderat beauftragt, die konzeptionelle Weiterentwicklung der Bibliothek als „Dritten Ort“ sowie deren Umzug in die Räumlichkeiten des bisherigen Ladengeschäfts Hauptstraße 42 der gemeindeeigenen Immobilien-GmbH weiterzuverfolgen.
 

Ortskernsanierung
- Aufbau eines Quartiersmanagements

In den kommenden Jahren werden im Rahmen der Ortskernsanierung städtebauliche Strukturen geschaffen, welche hervorragende Rahmenbedingungen für die Erreichung der definierten Zielsetzungen „Förderung von Begegnungsmöglichkeiten“ und „Erhöhung der Aufenthaltsqualität“ bieten.
Beispielhaft können neben der Umgestaltung der Ortsmitte noch der Bau des Begegnungszentrums sowie der ebenfalls auf der Tagesordnung stehende Umzug der Bücherei genannt werden.
 
Nun gilt es, das städtebauliche Engagement mit dem Aufbau der sozialen Strukturen zu verbinden. Wie in Vorlage 51/2025 -ö- geschildert, soll die Bücherei zum „Dritten Ort“ weiterentwickelt werden. Mit dem Bürgerzentrum im Areal der Krone soll ebenfalls ein Ort der sozialen Begegnung geschaffen werden, in dem das Bürgerschaftliche Engagement einen Rahmen findet und gefördert wird.
Neben der Schaffung der städtebaulichen Rahmenbedingungen sind für den Aufbau der sozialen Strukturen entsprechende personelle Ressourcen erforderlich, die derzeit nicht bestehen.
 
Deshalb wird vorgeschlagen, eine Stelle fürs Quartiersmanagement auszuschreiben, die folgende Tätigkeitsschwerpunkte umfassen soll:
 
- konzeptioneller Aufbau und Leitung des neuen Bürgerzentrums
- Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements
- Weiterentwicklung der Bücherei zum „Dritten Ort“
- Citymanagement
 
Die Verwaltung wurde mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung ermächtigt, die Stelle eines/einer Quartiersmanagers / Quartiersmanagerin bis max. Entgeltgruppe 11 zu schaffen.
Die Stelle wird im Stellenplan des Haushaltsplans 2026 aufgenommen.
 

Sonstiges

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde dem Bauhof ein Lob für die in diesem Jahr besonders schön geschmückten Weihnachtsbäume ausgesprochen. Die Verwaltung nahm das Lob dankend entgegen und wird es entsprechend weitergeben.
Ebenfalls aus der Mitte des Gemeinderates wurde darauf hingewiesen, dass der Steinbach derzeit eine ungewöhnlich starke Schaumbildung aufweist. Die Verwaltung wird den Sachverhalt prüfen.
 

  |