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Landtagswahl am 8. März 2026 in Baden-Württemberg

Landtagswahl am 08.03.2026

Briefwahl beantragen

Logo zur Briefwahl

Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1
Landeswahlordnung).

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines mit anschließendem Link

Briefwahl beantragen

Beim Aufruf des obigen Links Beantragung eines Gemeinde-Link für den Wahlscheinantrag erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Amtsbotin zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an geisler@loechgau.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Petra Geisler, Tel.: 0 71 43 / 27 09 17 oder per E-Mail: geisler@loechgau.de

Alle wichtigen Informationen zur Landtagswahl in Baden-Württemberg

Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer das Land in den kommenden Jahren gestaltet – von Bildung über Umwelt bis Wirtschaft.

Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren.
Mit anschließendem Link finden Sie alle wichtigen Informationen – verständlich, aktuell und überparteilich.

Was ist neu bei der Landtagswahl 2026?

Wahl-O-Mat Baden-Württemberg 2026

Der Wahl-O-Mat zur Landtagswahl in Baden-Württemberg ist ab dem 9. Februar gegen Mittag unter wahl-o-mat.de verfügbar.

Landtagswahl am 08.03.2026: Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Bürgerinformation & Pressemitteilungen vom 23.01.2026

Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 08.03.2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? 

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. 
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: +49 761 36122.

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