Sitzungsbericht vom 26.03.2026
Umsetzung des forstlichen Renaturierungsprojekts "Löchgauer Meer"
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 26. März 2026
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Umsetzung des forstlichen Renaturierungsprojekts "Löchgauer Meer"
Im Rahmen eines Pilotprojekts der Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden Württemberg (FVA) werden Wasserrückhaltemaßnahmen im Bundesland gefördert. Hierzu zählt auch das „Löchgauer Meer“.
Die Geschichte des Löchgauer Meers reicht bis ins Mittelalter zurück und ist auf alten Karten ersichtlich. Während der Zeit des Dritten Reichs wurde durch den Reichsarbeitsdienst versucht, das Löchgauer Meer mittels Entwässerungsgräben trocken zu legen. Mit der Trockenlegung sollten wirtschaftlich nutzbare Fläche generiert werden. Die Gräben hierfür wurden damals in einer Größenordnung angelegt, welche nicht dem Standard entsprechen. Dies hat die Aufmerksamkeit des FVA erregt, um eine Herangehensweise für den Rückbau solcher Einschnitte zu erarbeiten.
Bei einer Ortsbegehung mit den Verantwortlichen des FVA im Januar konnte eine Verständigung auf einfache Maßnahmen zur Wiedervernässung des ehemaligen Meers erzielt werden. Ebenso wurde eine vollständige Kostenübernahme zur Fertigstellung des Projekts vereinbart.
Um die Wiedervernässung zu erreichen, wird am Hauptabfluss des Meers eine Spundwand aus Brettern, in einer Einfassung aus U-Profilen, errichtet und mit einer Lehmpackung abgedichtet. Ebenso werden zwei kleinere Lehm-Riegel am Zulauf des Meers errichtet, um das einfließende Oberflächenwasser zu verlangsamen.
Ziel der Maßnahme ist es, dass eine Wiedervernässung des Gebietes eintritt. Mit der Wiedervernässung sollen sich die Habitatstrukturen für verschiedene Amphibienarten verbessern und der Wasseraushalt für die angrenzenden Baumbestände sich erhöhen. Mit dem erhöhten Wasserhaushalt ist es möglich, die Winterfeuchtigkeit länger ins Jahr hinein in der Fläche zu halten. Im Zuge des Klimawandels stellt dies eine Maßnahme dar, um die Sommertrockenheit und -dürre zu entzerren.
Derzeit wird noch ermittelt, ob und ggf. wie viele Ökopunkte durch die Renaturierung generiert werden können. Eine Kostenübernahme durch die FVA schließt jedoch die Generierung von Ökopunkten aus. Deshalb soll nach Ermittlung der möglichen Ökopunkte entschieden werden, ob die Ökopunkte oder die Kostenübernahme durch die FVA wirtschaftlicher für die Gemeinde wäre.
Herr Revierförster Köstler stellte das Renaturierungsprojekt „Löchgauer Meer“ in der Sitzung vor und der Gemeinderat stimmte der Umsetzung einstimmig zu.
Festlegung der Verkehrsführung in der Ortsmitte und des Parkraummanagements für den Parkplatz Nonnengasse
Verkehrsführung: Im Oktober 2025 wurde die Planung zur Umgestaltung der Ortsmitte durch den Gemeinderat freigegeben. Diese Planung sieht vor, im Bereich der Hauptstraße bis zur Einmündung der Nonnengasse auf Grund des Begegnungsverkehrs einen Gehweg anzulegen.Auf Grund der Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg wird der Bereich weiterhin als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit 20KM/h auszuweisen sein. Im weiteren Verlauf der Hauptstraße sieht die Planung einen einheitlichen Verkehrsbereich vor. Damit sollen die Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer sowie die Erhöhung der Aufenthaltsqualität gefördert werden.Im Bereich vom Markt- und Rathausplatz wird zudem mit ausfahrbaren Pollern eine partielle Sperrung für den PKW-Verkehr am Wochenende im Anschluss an die Geschäftszeiten der Einzelhändler vorgesehen. Versicherungsrechtliche Voraussetzung für die ausfahrbaren Poller ist unter anderem eine vorhandene Schrittgeschwindigkeit. Aus diesem Grund und um die Aufenthaltsqualität zu gewährleisten wird in der Hauptstraße nach der Einmündung der Nonnengasse ein verkehrsberuhigter Bereich (Spielstraße) mit Schrittgeschwindigkeit vorgesehen. Eine Sperrung im Bereich Markt- und Rathausplatz wird entsprechend vorstehender Ausführungen von Samstag 13 Uhr bis Sonntag 20 Uhr vorgeschlagen.Damit die Klostergasse in diesem Zeitraum weiterhin angefahren werden kann, sieht die beschlossene Planung eine Änderung der Fahrtrichtung in der Kirchstraße zwischen der Hauptstraße und der Besigheimer Straße vor, sodass künftig nur noch von der Besigheimer Straße eingefahren werden kann. Da eine Einbahnstraßenregelung im verkehrsberuhigten Bereich nach der StVO nicht vorgesehen ist, wird in Abstimmung mit der unteren Straßenverkehrsbehörde eine unechte Einbahnstraßenregelung vorgesehen. Dies bedeutet, dass in den Einfahrtsbereichen zur Hauptstraße die zulässigen Fahrtrichtungen angegeben werden. In sämtlichen Bereichen sieht die bestehende Beschilderung dies bereits vor. Ausgenommen ist naturgemäß die Kirchstraße im oben genannten Bereich zwischen der Hauptstraße und der Besigheimer Straße, in dem sich die Fahrtrichtung ändern soll.Hier wäre bei der künftigen Einfahrt die Fahrtrichtung geradeaus sowie nach rechts und ein Einfahrtsverbot von der Hauptstraße in die Kirchstraße im erwähnten Bereich zwischen dem Eiscafe und dem ejb vorzusehen. Ein entsprechender Beschilderungsplan wurde vom Ingenieurbüro Ippich erstellt.
Parkraummanagement: Bereits im März bzw. April 2024 wurde das Parkraummanagementkonzept dem Gemeinderat vorgestellt und anschließend in einer Informationsveranstaltung mit der Bürgerschaft erörtert. Da der Parkplatz Nonnengasse samt Tiefgarage nun fertiggestellt ist bzw. fertig gestellt wird, waren nun noch die Parkzeiten entsprechend zu beschließen. Die seinerzeitige Konzeption sah eine Parkdauer im Zeitraum Montag bis Freitag 07-18 Uhr sowie am Samstag von 07-14 Uhr- auf dem Parkplatz Nonnengasse von 2,5h und- in der Tiefgarage Nonnengasse von 10hvor und erfuhr eine positive Resonanz. Dementsprechend wird vorgeschlagen, für die Tiefgarage Nonnengasse eine Parkdauer im erwähnten Zeitraum von 10h und auf dem oberirdischen Parkplatz eine Parkdauer von 2,5h vorzusehen. Im Bereich der Hauptstraße sieht die Konzeption eine Parkdauer von 0,5h Stunden vor, was einer Parkdauer von 30-59 Minuten entspricht. Mit der reduzierten Parkdauer soll gewährleistet werden, dass die Stellplätze insbesondere den Versorgungsgängen zur Verfügung stehen, was ebenso in den Beschluss aufgenommen wurde.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass
- im Rahmen der Umgestaltung der Ortsmitte in der Hauptstraße nach der Einmündung Nonnengasse ein verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen wird
- in der Kirchstraße im Bereich zwischen der Hauptstraße und der Besigheimer Straße die Fahrtrichtung von der Besigheimer Straße einfahrend vorgesehen wird
- im Zeitraum von Montag bis Freitag 07-20 Uhr sowie an Samstagen auf dem oberirdischen Parkplatz Nonnengasse eine Parkdauer von 2,5h und in der Tiefgarage Nonnen-gasse eine Parkdauer von 10h vorgesehen wird.
- in der Hauptstraße bei einzelnen Parkplätzen eine Parkdauer von 0,5h Parkdauer vorzusehen.
Hier finden Sie den Beschilderungsplan (186 KiB)
Kindergartenbedarfsplanung der Gemeinde Löchgau 2026/2027
Der Kindergartenbedarfsplan für die Jahre 2026/2027 wurde in der Sitzungvon Frau Ziegler, Gesamtkindergartenleitung, vorgestellt.In der Gesamtheit lässt die Bedarfsplanung optimistisch in die Zukunft blicken. Voraussichtlich können die Bedarfe an Betreuungsplätzen im Bereich der Kindertageseinrichtungen weiterhin abgedeckt werden. Bei eventuell weiter steigenden Zahlen können in den Kindergarteneinrichtungen Schulstraße eine weitere Kindergartenplätze und im Lilienweg weitere Krippenplätze geschaffen werden.Die Angebotsstruktur wird in den nächsten Jahren weiterhin von der Personalgewinnung und Personalbindung abhängig sein. Zwar ist der Fachkräftemangel auch in Löchgau spürbar und herausfordernd, jedoch kann bislang ausreichend Personal gewonnen und gehalten werden. Die Erarbeitung von Personalbindungskonzepten und die Einbindung „neuer Formate“ wie die Kindersozialarbeit oder der Kooperationsfachkraft, waren hierbei vorteilhaft. Sorgen bereitet allerdings der nach wie vor steigende Abmangel, der eine enorme Belastung für den kommunalen Haushalt darstellt. Der Gemeinderat nahm den Kindergartenbedarfsplan zur Kenntnis.
Haushaltsplan 2026 verabschiedet
In der vergangenen Sitzung im Februar wurde der Entwurf des doppischen Haushaltsplanes 2026 vom Gemeinderat abschließend beraten. Nach der Beratung konnte das 324 Seiten starke Werk in der Sitzung vom Gremium verabschiedet werden. Im Haushaltsjahr 2026 bleiben die Realsteuerhebesätze nach der Grundsteuerreform bei der Grundsteuer B bei 275 sowie bei der Grundsteuer A bei 630 Prozent. Die Gewerbesteuer bleibt im Vergleich zu den Vorjahren ebenfalls unverändert bei 360 Prozent.Von Bürgermeister Feil wurde jedoch bereits bei der Planberatung auf die aktuellen finanziellen Herausforderungen hingewiesen. Bereits frühzeitig sollen deshalb Anpassungen im Leistungsumfang, bei den Steuern und Gebühren sowie dem Investitionsprogramm vorgenommen werden, um den Haushalt strukturell an die finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen. Bei der Haushaltsplaneinbringung wurden bereits die Rahmendaten der anstehenden Großprojekte erläutert. Neben den investiven Maßnahmen beispielsweise im Rahmen der Ortskernsanierung sind im Haushalt 2026 wiederum Maßnahmen für den Klimaschutz mit einem Volumen von über einer Million Euro beinhaltet. Kämmerer Löffler erläuterte im Anschluss die aktuell schwierige finanzielle Gesamtsituation des Haushaltes 2026, wodurch ein negatives ordentliches Ergebnis von rund 293,5 T€ ausgewiesen werden muss. Insgesamt gesehen können aber alle anstehenden Großprojekte im gesamten Finanzplanungszeitraum durch Zahlungsmittelüberschüsse im Finanzhaushalt in Höhe von 0,4 Mio. € bis hin zu knapp 1,1 Mio. € pro Jahr mit den vorhandenen liquiden Mitteln vollständig realisiert werden.Daneben stehen der Gemeinde zum Ende des Finanzplanungszeitraums trotz der hohen Investitionstätigkeit von über 19 Mio. € in diesem Zeitraum weiterhin etwa
2,6 Mio. € als Liquiditätsreserve für spätere Projekte als freie Investitionsmittel zur Verfügung. Jedoch zeigt sich auch im aktuellen Planwerk, dass die finanziellen Handlungsspielräume in den kommenden Jahren geringer werden. Das Volumen des Ergebnishaushalts beläuft sich im aktuellen Planjahr auf insgesamt 19,513 Mio. €. Auf der Aufwandsseite steigen die Personalkosten aufgrund tariflicher Personalkostensteigerungen um etwa 280 T€ an. Parallel steigen auch die Aufwendungen für Transferaufwendungen um etwa 865 T€ im Vergleich zum Vorjahr an. Insgesamt gesehen befinden sich die FAG-Umlage (2,26 Mio. €) und die Kreisumlage (3,33 Mio. €) im aktuellen Haushaltsjahr auf einem ansteigenden Niveau. Finanziell positiv wirkt sich bei den Aufwendungen die erneute Ausweisung einer sogenannten Globalen Minderausgabe von 300 T€ pro Jahr für zu erwartende Personalkosteneinsparungen aufgrund partiell unbesetzter Stellen (z.B. durch Langzeiterkrankungen, Mutterschutz, Elternzeit etc.) aus. Einnahmeseitig ergeben sich im aktuellen Haushaltsjahr im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls Mehrerträge. Bei der Gewerbesteuer wird dabei wie in den Zeiten vor Corona der prognostizierte Planansatz auf 2,5 Mio. Euro festgesetzt. Bei den Zuweisungen und Umlagen steigen vor allem die Einkommensteuer sowie der Umsatzsteueranteil zusammen um etwa 295 T€ im Vergleich zum Vorjahr an. Daneben wird bei den Gebühreneinnahmen sowie den Zuweisungen und Zuschüssen mit konstanten bzw. leicht steigenden Planansätzen gerechnet. Insgesamt gesehen kann die Gemeinde im Jahr 2026 aufgrund der stark gestiegenen Aufwendungen die zu erwirtschaftenden Abschreibungen von etwa 1,995 Mio. Euro nicht mehr eigenständig in voller Höhe erwirtschaften und muss ein moderates negatives ordentlichen Ergebnis in Höhe von - 293.450 € im Ergebnishaushalt ausweisen. Allerdings stehen der Gemeinde Ergebnisrücklagen aus den Vorjahren in ausreichender Höhe (Stand 31.12.2024: etwa 22,15 Mio. €) zum Ausgleich zur Verfügung. Daneben kann die Gemeinde trotz hoher Ausgaben einen Finanzierungsmittelüberschuss (ehemals Zuführungsrate) von etwa 1,03 Mio.€ zur Finanzierung von geplanten Investitionen erwirtschaften. Nach zuvor bereits investitionsstarken Jahren bewegt sich das in 2026 eingeplante Gesamtvolumen für die Ausgaben aus Investitionstätigkeit mit über 5,4 Millionen Euro auf einem weiterhin hohen Niveau.In 2026 sind dabei Investitionsmaßnahmen im Rahmen der Ortskernsanierung (v.a. Bebauung Parkplatz Nonnengasse, Umgestaltung der Ortsmitte sowie in den Arealen Adler und Krone), für den Klimaschutz (Heizungserneuerungen, Ausbau der Photovoltaikanlagen und energetische Sanierung kommunaler Gebäude) sowie diverse Ausgaben zum Erhalt der Löchgauer Infrastruktur (u.a. Kanalsanierungen laut Eigenkontrollverordnung, Sanierung Löffler- und Schubertstraße) geplant. Zur Realisierung dieser Maßnahmen ist in diesem Jahr der Finanzmittelüberschuss aus dem laufenden Betrieb (ehemals Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt) in Höhe von 1.029.550 Euro sehr hilfreich. Daneben sollen die geplanten Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Zuschüsse und Finanzierung Ärztehaus durch Immo-GmbH) in Höhe von 5,135 Mio. € helfen, die vorab aufgeführten Investitionsmaßnahmen zu finanzieren.Erfreulicherweise wurden der Gemeinde Löchgau auch weitere Fördermittel aus dem Sanierungsprogramm nach Überführung der Ortskernsanierungsmaßnahme IV in ein Bund-Länderprogramm in Aussicht gestellt, welche dem Haushalt der Gemeinde in den kommenden Jahren überplanmäßig zufließen. Bereits bei der Haushaltsplaneinbringung hatte Bürgermeister Feil darauf hingewiesen, dass die derzeitige Haushaltssituation für das Jahr 2026 in Anbetracht der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen im Hinblick auf die geplanten Investitionen als solide bezeichnet werden kann. Trotz hoher Ausgaben für die anstehenden Investitionsmaßnahmen in den kommenden Haushaltsjahren stehen der Gemeinde auch am Ende des Finanzplanungszeitraums über 2029 hinaus weiterhin liquide Mittel zur Verfügung, wenngleich die Spielräume geringer werden. Deshalb sollten frühzeitig Überlegungen angestellt werden, wie der Haushalt künftig strukturell verbessert werden kann. Der Haushaltsplan 2026 samt seinen Anlagen ist im Ratsinformationssystem der Gemeinde Löchgau bereitgestellt und kann dort jederzeit eingesehen werden.
Sonstiges
Auf Nachfrage aus dem Gremium erläuterte die Verwaltung, dass das Geschwindigkeitsmessgerät derzeit defekt ist und sich in Reparatur befindet. Aus diesem Grund ist es momentan nicht im Einsatz.
Des Weiteren wurde aus der Mitte des Gemeinderates angefragt, ob Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Sitzbänke für das Gemeindegebiet zu spenden. Die Verwaltung führte hierzu aus, dass dies grundsätzlich möglich ist. Im Vorfeld müsste jedoch der Aufstellort abgestimmt und die Eigentumsverhältnisse geprüft werden.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde zudem angeregt, die Sachsenheimer Straße (L1141) auf die Tagesordnung einer der kommenden Sitzungen zu nehmen.
Im Zusammenhang mit der in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossenen Regelung, wonach das Freibad erst ab einer Temperatur von 20 °C öffnet, wurde aus dem Gemeinderat die Einrichtung einer Information auf der Homepage angeregt. Derzeit ist diese Information bereits über einen Anrufbeantworter abrufbar. Die Verwaltung wird die Anregung aufnehmen und eine Umsetzung prüfen.

