Sitzungsbericht vom 25.06.2026
Überörtliche GPA-Prüfungen der Bauausgaben der Jahre 2019 bis 2024 sowie Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2018 bis 2023 bei der Gemeinde Löchgau
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 25. Juni 2026
Einwohner fragen
Es wurden keine Fragen aus der Einwohnerschaft gestellt.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Es wurden keine Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung bekanntgegeben.
Erstellung eines Strukturgutachtens durch die Besigheimer Wasserversorgungsgruppe - Prognose des künftigen Wasserbedarfs
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Robert Feil Herrn Schmelzer, der Kämmerer bei der Stadt Markgröningen ist und Verbandsrechner bei der Besigheimer Wasserversorgungsgruppe. Er erläuterte dem Gremium den Sachverhalt.
Die Verbandsversammlung der Besigheimer Wasserversorgungsgruppe (BWG) hat beschlossen, ein Strukturgutachten für den Zweckverband vom Ingenieurbüro RBS wave GmbH erstellen zu lassen. Aufgabe des Strukturgutachtens ist es, Aussagen und Informationen über die zukünftige Eigenwasserförderung, die Wasseraufbereitung, die Wasserspeicherung, die Wasserverteilung und vor allem zum zukünftigen Wasserbedarf zu erhalten und daran die zukünftige Struktur des Zweckverbands auszurichten. Dementsprechend wurden die künftigen Bedarfe der Verbandskommunen bis zu den Jahren 2030 und 2050 angefragt und Prognoseberechnungen in Abstimmung von der BWG erstellt.
Beim Wasserbedarf wird unterschieden zwischen dem mittleren täglichen Wasserbezug und dem maximalen Wasserbezug, wonach sich die Bezugsrechte ausrichten sollten.
Derzeit besteht für die Gemeinde Löchgau ein Bezugsrecht von 15l/s bei der Besigheimer Wasserversorgungsgruppe.
In den Jahren 2018 bis 2025 lag der mittlere Tagesbedarf im Schnitt bei 8,8l/s und maximale Tagesbedarf bei durchschnittlich 14l/s. Dabei wurde ein erhöhter Spitzenwert in Folge eines Wasserrohrbruchs an der Hauptleitung nicht berücksichtigt.
Nach der allgemeinen Prognoseberechnung der BWG steigt der maximale Tagesbedarf künftig auf rund 17,6 l/s. Dabei wurde ein Bevölkerungswachstum von 5,5% sowie einem Wassermehrbedarf auf Grund der klimatischen Veränderungen von jeweils 10% beim mittleren Tagesbedarf und nochmals bei der Aufrechnung zum maximalen Tagesbedarf angenommen.
Berechnungsrundlage waren dabei der Mittelwert des mittleren Tagesbedarfs
sowie der Mittelwert des Spitzenfaktors (Faktor vom mittleren Tagesbedarf zum maximalen Tagesbedarf) der Jahre 2018-2025.
Vom Land Baden-Württemberg wurde relativ zeitgleich der Masterplan Wasserversorgung erstellt, der ebenfalls unter anderem die künftigen Bedarfe ermittelte. Dieser beinhaltete als Berechnungsgrundlage für den künftigen Bedarf jedoch den maximalen Tagesbedarf der vergangenen Jahre anstelle des Mittelwerts sowie einen Bevölkerungswachstum von 15,8%. Beim Bevölkerungswachstum wurde die Flächenausweisung des Flächennutzungsplans berücksichtigt, bei dessen Umsetzung eben ein deutlich höherer Einwohnerzuwachs zu erwarten ist. Der Masterplan Wasserversorgung geht von einem künftigen Tagesspitzenbedarf von 1814 cbm/d aus, was 21l/s entspricht.
Wird im Berechnungsschema der BWG ein Bevölkerungswachstum von 15,8% unterstellt, ergibt sich ein künftiger Tagesspitzenbedarf von 19,2l/s. Dieser Wert nähert sich dem Wert des Masterplans Wasserversorgung. Der Unterschied beim ermittelten künftigen Bedarf liegt an den unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen (Mittelwert und Spitzenwert der vergangenen Jahre).
Für die Verbandskostenumlage werden einerseits die variablen Kosten nach dem
Verbrauch und daneben die festen Kosten nach den Bezugsrechten in l/s herangezogen. Die Festkostenumlage beträgt derzeit rund 9.800 Euro je l/sek.
Mit einer perspektivischen Erhöhung der Bezugsrechte ist somit eine Erhöhung der Verbandsumlage einhergehend.
Derzeit ist angesichts der geringen Nachfrage eine Baugebietsentwicklung nicht absehbar.
Dementsprechend wird nicht mit einem stark gesteigerten Bedarf bis 2030 gerechnet.
Eine Prognose bis 2050 ist letztlich kaum valide zu erstellen. Sofern eine Baugebietsentwicklung Löchgau Südwest erfolgen soll, wären jedoch entsprechende Mehrbedarfe vorzusehen.
Der Gemeinderat fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
Der Besigheimer Wasserversorgungsgruppe wird anhand des maximalen Tagesbedarfs ein prognostizierter Wasserbedarf von 20l/s bis zum Jahr 2050 mitgeteilt.
Energetische Sanierung des Kindergarten Birkenweg
- Vorstellung der Voruntersuchung
Architekt Jörg Ruff war zu diesem Tagesordnungspunkt anwesend und erläuterte den Gemeinderäten den Sachverhalt.
Nach dem Sanierungsfahrplan des Energieaudits steht eine energetische Sanierung des Kindergartens Birkenweg samt Heizungsaustausch an.
Da regelmäßig die Infrastruktur der Gemeinde instandgesetzt werden soll, wurde dementsprechend eine Voruntersuchung durch das Ingenieurbüro Ruff vorgenommen.
Für die Sanierung samt Heizungsaustausch ist grob mit Kosten von rund 700.000 Euro zu rechnen.
Grundsätzlich wird die energetische Sanierung als sinnvoll angesehen, auch wenn derzeit keine akute Handlungsnotwendigkeit gesehen wird.
Im Vorfeld der Gebäudesanierung ist neben dem Gebäudezustand allerdings auch die Entwicklung der Kinderzahlen zu betrachten:
Derzeit sind die Kindergarteneinrichtungen gut ausgelastet, wobei im Kindergarten Schulstraße bekanntlich 2 weitere Gruppen eingerichtet werden könnten. Wie im Kindergartenbedarfsplan im März bereits vorgestellt, verlässt der äußerst geburtenstarke Jahrgang 2021 größtenteils im September 2027 die Kindergarteneinrichtungen. Mit dem Übergang des geburtenstarken Jahrgangs in die Schule ist ein Rückgang der Kinderzahlen einhergehend, der in etwa einer Kindergartengruppe entsprechen dürfte.
Auch bei Krippenplätzen werden freie Kapazitäten prognostiziert. So liegen für die Krippe im Lilienweg derzeit lediglich 4 Anmeldungen zum Stichtag September 2026 und 8 Anmeldungen zum Stichtag August 2027 vor. Auch in der Krippe Hasennest werden die Kapazitäten nicht ausgeschöpft. Grundsätzlich könnte deshalb die Umwandlung einer der beiden Krippengruppe in eine zusätzliche Kindergartengruppe im Kindergarten Lilienweg geprüft werden.
Zusammenfassend könnten die Kapazitäten des Kindergartens Birkenweg durch den Rückgang der Kinderzahlen sowie der zusätzlich bestehenden Kapazitäten im Gemeindegebiet entbehrt werden.
Angesichts der zunehmend herausfordernden finanziellen Rahmenbedingungen stellt sich deshalb die Frage, in welchem Maß freie Kapazitäten vorgehalten werden sollen bzw. ob eine Gebäudesanierung des Kindergartens Birkenweg derzeit vertretbar ist.
Da in der Vergangenheit auch erlebt wurde, wie sich die Platzbedarfe kurzfristig erhöht haben, empfiehlt die Verwaltung die Sanierung des Kindergartens Birkenweg zurückzustellen und die weitere Entwicklung abzuwarten. Losgelöst davon sollen jedoch die Sanitäranlagen erneuert werden.
Das Gremium fasste folgenden einstimmigen Beschluss:
1.) Die Voruntersuchung der energetischen Sanierung des Kindergartens Birkenweg
wird zur Kenntnis genommen.
2.) Die energetische Sanierung des Kindergartens Birkenweg wird vorerst zurückgestellt.
Umnutzung des Ladengeschäfts Hauptstraße 42 zur Ortsbücherei
- Prüfung eines Erwerbs der Räumlichkeiten durch die Gemeinde Löchgau
Im Dezember 2025 beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die konzeptionelle Weiterentwicklung der Bücherei als Dritten Ort samt Umzug in die Räumlichkeiten des bisherigen Ladengeschäfts Hauptstraße Straße 42 der gemeindeeigenen Immobilien GmbH weiterzuverfolgen.
In der Folge wurde das renommierte Architekturbüro includi hinzugezogen und eine Bürgerinformation sowie ein erster Workshop durchgeführt.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde aus der Mitte des Gemeinderates die steuerliche Prüfung zur Überführung der Ladenimmobilie (ehemals Sport Trinkner, zukünftig Bürgerzentrum mit Bibliothek) in den Gemeindehaushalt beantragt.
Hierzu wurde in der Folge die Steuerberaterin hinzugezogen.
Nach Mitteilung der Steuerberaterin ist zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung, für die Körperschaftssteuer anfallen würde, ein angemessener Kaufpreis zu vereinbaren.
Deshalb wurde der gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Besigheim mit einem Wertgutachten beauftragt. Der Wert der Immobilie wurde vom Gutachterausschuss auf 761.500 EUR beziffert.
Bei einer Übertragung an die Gemeinde Löchgau entstünden demnach bei 5% Grunderwerbsteuer und 2% Kaufnebenkosten (Notar und Grundbuchamt) entsprechend 53.000 Euro an Kosten.
Daneben würde der Gewinn (Differenz Kaufpreis und Buchwert) bei der GmbH den bestehenden Verlustvortrag der GmbH (Stand 31.12.25: 761,5T EUR) reduzieren.
Auch unabhängig der steuerlichen Betrachtung sollte nach Auffassung der Verwaltung vielmehr die Gelegenheit genutzt werden, um die Geschäftstätigkeit der GmbH weiter zu stärken.
Ein erster wichtiger Schritt erfolgte bereits mit dem Bau des Ärztehauses durch die GmbH. Durch den Bau des Ärztehauses können einerseits die perspektivisch nach Ende der Abschreibung des oben genannten Ladengeschäfts im Jahr 2029 voraussichtlich entstehenden Gewinne kompensiert werden und eine Reduzierung des Verlustvortrags vermieden
werden. Daneben entlasten die kreditbasierten und sich durch Mieteinnahmen wieder refinanzierenden Investitionsanteile der Immobilien-GmbH den Haushalt der Gemeinde maßgeblich. Wie im Rahmen der Haushaltsplanberatungen dargestellt, stellt insbesondere der Liquiditätsrückgang (Zahlungsmittelrückgang) eine finanzielle Herausforderung für den Kernhaushalt der Gemeinde dar.
Ohne die Immobilien-GmbH würden die sinnvollen Investitionen ins eigene Vermögen den Kommunalhaushalt zusätzlich belasten, sodass andere Investitionen noch stärker hinterfragt bzw. geschoben werden müssten.
Die Ladeneinheit nun als Gemeinde zu erwerben, würde die Liquidität des Kernhaushaltes ebenso zusätzlich belasten.
Deshalb wird die Immobilen-GmbH von der Verwaltung als maßgebliches Instrument gesehen, den bisher erfolgreichen Kurs weiterzuverfolgen, wirtschaftlich oder städtebaulich sinnvolle Investitionen in eigener Regie durchzuführen.
In der Gesamtheit sind mit einer Überführung der Immobilie an den Kernhaushalt der Gemeinde aus Sicht der Verwaltung lediglich Nachteile verbunden.
Dementsprechend wird empfohlen, die Ladeneinheit Hauptstraße 42 bei der Immobilien-GmbH zu belassen.
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde folgender Antrag gestellt:
Die Gemeinde Löchgau erwirbt von der Gemeinde Löchgau Immobilien- + Verwaltungs-GmbH das Ladengeschäft Hauptstraße 42 zum Preis des vom Gutachterausschusses der Stadt Besigheim ermittelten Wert in Höhe von 761.500 Euro.
Der Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen abgelehnt.
Der Gemeinderat fasste bei 9 Ja- Stimmen und 2 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:
Die Ladeneinheit Hauptstraße 42 verbleibt im Eigentum der Gemeinde Löchgau Immobilien- +Verwaltungs-GmbH.
Überörtliche GPA-Prüfungen der Bauausgaben der Jahre 2019 bis 2024 sowie Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2018 bis 2023 bei der Gemeinde Löchgau
Kämmerer Marc Löffler erläuterte dem Gremium den Sachverhalt.
Im vergangenen Jahr 2025 fand sowohl die überörtliche Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde Löchgau für die Jahre 2019 bis 2024, als auch die Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2018 bis 2023 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) statt.
Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen zu den wesentlichen Feststellungen sind in den Anlagen zum TOP 6 auf der Homepage der Gemeinde Löchgau ersichtlich. Zudem besteht für die Mitglieder des Gemeinderates die Möglichkeit, den
gesamten Prüfbericht sowie die Stellungnahmen der Gemeindeverwaltung an die GPA im Rathaus bei Bedarf einzusehen.
Im Anschluss an jede Prüfung ist der Gemeinderat gemäß § 114 Abs. 4 GemO förmlich über die wesentlichen Inhalte der Prüfung zu unterrichten.
1.) Der Gemeinderat nimmt die wesentlichen Inhalte des Prüfberichtes der Bauausgaben für die Jahre 2019 bis 2024 zur Kenntnis.
2.) Der Gemeinderat nimmt die Kennzahlen sowie die wesentlichen Inhalte des Prüfberichtes der Allgemeinen Finanzprüfung für die Jahre 2018 bis 2023 zur Kenntnis.
Sonstiges
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde bezüglich eines Polizeieinsatzes in der Kelterstraße 32 angefragt. Die Verwaltung teilte daraufhin mit, dass dort eine Hausdurchsuchung stattfand.
Außerdem wurde aus der Mitte des Gemeinderates darauf hingewiesen, dass die Sanitäranlagen im Freibad bei starkem Besucherandrang stark beansprucht werden und eine zusätzliche Reinigung überprüft werden soll.
Es wurde angefragt, ob das neue Nichtrauchergesetz, das seit 01.06.2026 in Kraft ist, im Freibad umgesetzt wird. Die Verwaltung bejahte diese Frage und teilte mit, dass ein Raucherbereich eingerichtet wurde.

