Sitzungsbericht vom 23.07.2026
Möblierung des Marktplatzes
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 23. Juli 2026
Einwohner fragen
Es wurden keine Fragen aus der Einwohnerschaft gestellt.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Es wurde aus nichtöffentlicher Sitzung bekannt gegeben, dass ein Bauplatz im Baugebiet Lüssen-West rückabgewickelt wurde. Die Gemeinde wird dieses im Bieterverfahren verkaufen.
Weiter wurde bekannt gegeben, dass ein Antrag an die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Besigheim gestellt wurde, den Kündigungen des Dauernutzungsvertrages und eines Mietvertrags durch die Stadt Besigheim zu widersprechen und die Interessen des Verbands an einer Fortführung der Verträge durchzusetzen.
Bekanntgabe Vergaben Q2-2026 über 35.000 bis 100.000 €
Im Rahmen der letzten Änderung der Hauptsatzung wurde die Vergabekompetenz der Verwaltung von bislang 35 T€ auf nunmehr 100 T€ pro Gewerk erhöht.
In diesem Zuge wurde vereinbart, dass beauftragte Vergaben in Höhe von 35 – 100 T€ regelmäßig dem Gremium zur Kenntnis mitgeteilt werden.
Dementsprechend wurde bekannt gegeben, dass die Estricharbeiten für den Umbau des ehemaligen Gasthauses Adler samt Neubau an die Firma Hägele aus Beilstein für 42.658,76 Euro vergeben wurden.
Umbau der ehemaligen Gaststätte Adler - Gestaltung der Außenanlagen
Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr Volker Martin vom Büro Ippich anwesend und erläuterte dem Gremium den Sachverhalt.
Im Rahmen des Umbaus der ehemaligen Gaststätte Adler sind in den kommenden Monaten die Außenanlagen des Gebäudes (Stellplätze, Zuwegungen etc.) sowie des Platzes zu gestalten.
Rund 14.000 Fahrzeuge fahren täglich auf der Landesstraße, weshalb neben dem Gebäude auch der Freiflächengestaltung eine besondere Relevanz für das Erscheinungsbild der Gemeinde zukommt. Aus diesem Grund wurde seinerzeit auch das Vorkaufsrecht für das Grundstück geltend gemacht.
Folgerichtig kommt der Platzgestaltung eine hohe gestalterische Bedeutung zu.
Auf Grund der vorhandenen unterirdischen Leitungen sowie dem Regenüberlaufbecken sind die Gestaltungsmöglichkeiten beim Platz, insbesondere bei der Begrünung, begrenzt und auf eine oberflächige Gestaltung beschränkt.
Dementsprechend soll durch wertiges Mobiliar der Platz eine ansprechende Gestaltung erhalten und eine Begrünung erfolgen. Als optisches Highlight ist eine ansprechende Stahl-Holz-Kombination mit Sitzgelegenheit samt Begrünung der Firma Nusser vorgesehen. Beim Holz handelt es sich um ein FSC-zertifiziertes importiertes Hartholz Kambala, welches als robust und langlebig gilt.
Für die Freifläche entstehen Baukosten von insgesamt ca. 165.000 Euro, wovon auf die Außenanlagen des Gebäudes rund 90.000 Euro und auf die Platzgestaltung rund 75.000 Euro entfallen. Für die Platzgestaltung kann mit rund 31.500 Euro an Fördergeldern aus der Ortskernsanierung gerechnet werden, sodass für die Platzgestaltung ein Eigenanteil von rund 43.500 Euro verbleibt.
Die Außenanlagen sollten bei Zeiten durchgeführt werden, um bei den weiteren Gewerken im Hochbau (insbesondere Stahlbau) keinen Zeitverzug zu erhalten. Eine Vergabe in der nächsten regulären Sitzung im September wäre dafür bereits zu spät.
Deshalb wurde gebeten, die Verwaltung ausnahmsweise zur Vergabe zu ermächtigen, sofern das Ausschreibungsergebnis keine Aufhebung ermöglichen würde (20% Kostensteigerung oder mehr).
Nach Diskussion über verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten hat der Gemeinderat mehrheitlich beschlossen:
1.) Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung die Freiflächengestaltung für das Areal Adler entsprechend der vorgestellten Planung auszuschreiben.
2.) Die Verwaltung wurde ermächtigt, die Bauleistungen zu vergeben, sofern das Ausschreibungsergebnis keine Aufhebung ermöglicht.
Umgestaltung der Ortsmitte - Anpassung des Planungskonzepts
Auch hier erläuterte Herr Volker Martin vom Büro Ippich den Damen und Herren Gemeinderäten den Sachverhalt und Stand für Fragen zur Verfügung.
In der Sitzung im Mai wurden die Arbeiten zur Umgestaltung der Ortsmitte vergeben. Auf Grund der Kostensteigerungen im Rahmen der Ausschreibung wurden Einsparmaßnahmen gesucht und gefunden. Durch verschiedene Plananpassungen und Reduzierungen in der Ausführung wurden ca. 300T Euro an Einsparpotential gefunden, die in der Sitzung vorgestellt wurden.
Die Einsparpotentiale wurden dem Ingenieurbüro Ippich mitgeteilt und von diesem in die Planung eingearbeitet.
Pflasterung im Gehwegbereich Hauptstraße/ Bietigheimer Straße:
Im Bereich der Ausfahrt der Hauptstraße in die Bietigheimer Straße wurde vorgesehen, den umliegenden Gehwegbereich komplett mit dem hochwertigen Natursteinpflaster zu versehen. Durch diese Gestaltung mit der hochwertigen Pflasterung sollte auch optisch auf die Ortsmitte hingewiesen werden.
Das Ingenieurbüro Ippich wies im Rahmen der Planüberarbeitung darauf hin, dass es für die optische Hinweisgebung der Ortsmitte effektiver wäre, das Naturpflaster nur an der Fortführung der Hauptstraße zur Bietigheimer Straße vorzusehen. Durch die Fokussierung auf die Fortsetzung der Hauptstraße verstärkt sich die Symbolisierung der Ortsmitte, während ein umfangreicher Ausbau die auf die Ortsmitte hinweisgebende Funktion eher reduziert.
Deshalb empfahl die Verwaltung, den Ausbaubereich des Natursteinpflasters auf die Fortführung der Hauptstraße innerhalb des bestehenden Granitsteinstreifens zu begrenzen, was der Gemeinderat ebenso bewertet hat.
Platzierung des Brunnens am Rathausplatz:
Im Rahmen der Plananpassung wurde auch die Lage des Brunnens am Rathausplatz nochmals thematisiert.
Bislang wurde ein Versetzen des Brunnens in den nordwestlichen Teil des Rathausplatzes vorgesehen, womit der Brunnen nahe am Einmündungsbereich Hauptstraße/ Klostergasse platziert werden würde.
Der Brunnen soll weiterhin so umgestaltet werden, dass er als Aufenthalts- und Erlebnisort wahrgenommen und genutzt werden kann.
Es wurde jedoch überlegt, ob der Brunnen doch an seiner jetzigen zentralen Stelle im Rathausplatz verbleiben soll. Damit würde der künftig erlebbare Brunnen etwas mehr von der Straße abgerückt sein und eine zentrale Funktion einnehmen.
Insbesondere auf Grund der künftigen Erlebbarkeit des Brunnens wird ein Abstand zur Straße positiv gewertet. Auch städtebaulich wird eine zentrale Platzierung des Brunnens als sinnvoll gesehen. Insbesondere dürfte eine bessere Einbindung des gemeindeeigenen Grundstücks Hauptstraße 53 (Bäckerei Clement) möglich sein, was künftig wertvoll sein könnte. Darüber hinaus könnte an der derzeit vorgesehenen Stelle des Brunnens wieder ein Baum gepflanzt werden.
Andererseits schränkt ein zentraler Brunnen jedoch auch die Nutzbarkeit des Platzes ein, was insbesondere bei Festen auch die Möglichkeiten begrenzen dürfte.
In der Gesamtwürdigung wurde der Brunnen an zentraler Stelle allerdings positiv bewertet, weshalb die Planung nach Beratung im Gremium dahingehend angepasst werden soll.
Möblierung des Marktplatzes:
In der Sitzung im Juni 2024 hatte der Gemeinderat die Materialauswahl für die Ortsmitte vorgenommen.
Für den Marktplatz wurden Loungemöbel des Modells bloc der Firma Vestre ausgewählt. Nach wie vor werden die Loungemöbel als gute Wahl gesehen.
Für die Außenflächengestaltung des Platzes bei der ehemaligen Gaststätte Adler wurde ein ansprechendes Mobiliarkombination mit Sitzgelegenheit samt Begrünung vorgesehen, um den Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Beim Marktplatz sind die Gegebenheiten relativ ähnlich zum Vorbereich der ehemaligen Gaststätte Adler. Auf Grund der gegebenen Tiefgarage sind ebenfalls keine wurzelnden Bepflanzungen möglich. Dabei ist eine bessere Begrünung der Ortsmitte eine der Zielsetzungen der Umgestaltung der Ortsmitte. Deshalb stellt eine derartige Möbelkombination mit Sitzgelegenheiten samt Bepflanzung für den Marktplatz ebenfalls eine interessante Option dar und könnte die Loungemöbel aus Sicht der Veraltung sinnvoll ergänzen.
Dementsprechend wurde das Ingenieurbüro Ippich gebeten, eine Gestaltung des Marktplatzes mit den Loungemöbeln sowie einer ergänzenden Möbelkombination Cubus zu skizzieren. Auf Grund inzwischen gelieferter Materialmuster musste jedoch festgestellt werden, dass die Hölzer der bisher vorgesehenen Loungemöbel der Firma Vestre nicht zur Möbelkombination Cubus der Firma Nusser passen. Dementsprechend wurde nach Beratung im Gremium festgelegt, ergänzend zur Möbelkombination Cubus auch die Loungemöbel von der Firma Nusser vorzusehen.
Errichtung eines Trinkbrunnens:
Es wurde bei der Verwaltung zudem angeregt, die Installation eines Trinkbrunnens zu prüfen. Grundsätzlich würde ein Trinkwasserbrunnen einen Beitrag zur Steigerung der Aufenthaltsqualität der Ortsmitte beitragen. Jedoch ist bei einem Trinkwasserbrunnen mit nicht unerheblichen laufenden Unterhaltskosten für Hygienemaßnahmen, Wasseranalysen, Instandhaltung, etc. zu rechnen. Im Durchschnitt betragen diese für einen Trinkwasserbrunnen mind. ca. 5.000 Euro pro Jahr.
Ob die Kosten in angemessener Relation zum Mehrwert stehen, wurde tendenziell skeptisch gesehen.
Das künftige Bürgerzentrum soll als open library betrieben werden, also mit Zugangsmöglichkeiten auch außerhalb der personalbesetzten Öffnungszeiten. Das Bürgerzentrum soll zudem mit einer Teeküche samt Versorgungsfunktion versehen werden. Damit hätten Inhaber eines Bibliotheksausweises nahezu durchgängig einen Zugang zur Teeküche mit einer frei zugänglichen „Wasserquelle“, weshalb beschlossen wurde, im künftigen Bürgerzentrum eine kostenfreie Wasserversorgung zu prüfen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss, den Ausbaubereich des Natursteinpflasters im Bereich der Bietigheimer Straße auf die Fortführung der Hauptstraße innerhalb des bestehenden Granitsteinstreifens zu begrenzen. den erlebbaren Brunnen in etwa an der bisherigen Stelle des Brunnens zu platzieren die Verwaltung zu ermächtigen, für den Marktplatz ergänzend zu den Loungemöbeln sowie Möbelkombination cubus von der Firma Nusser diese einheitlich zu prüfen und vorzusehen. In der Cafétheke im künftigen Bürgerzentrum eine kostenfreie Wasserversorgung zu prüfen
Vorberatung über die Anpassung der Hebesätze der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) ab 2027
Allgemein stehen die kommunalen Haushalte inzwischen spürbar unter Druck, worauf die kommunalen Landesverbände regelmäßig hinweisen.
Der Haushalt der Gemeinde Löchgau kann vergleichsweise weiterhin als solide bezeichnet werden, obwohl die Steuerkraft im Vergleich zu den Städten und Gemeinden im Landkreis niedrig ist. Auch die Gemeindeprüfungsanstalt bescheinigte der Gemeinde Löchgau im letzten Bericht ein gutes Wirtschaften.
Jedoch werden auch in Löchgau die finanziellen Rahmenbedingungen zunehmend schwieriger, worauf im Rahmen der Haushaltsplanberatung bereits hingewiesen wurde. Gleichzeitig steigen die Aufgaben und Herausforderungen tendenziell weiter an. So wird im gesamten Finanzplanungszeitraum kein positives Ergebnis mehr erreicht. Deshalb wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um die Haushaltslage zu verbessern. Durch ein frühzeitiges Entgegenwirken soll der Haushalt strukturell optimiert und für die kommenden Herausforderungen aufgestellt werden.
Im Ergebnis wurden, trotz der bereits überaus effizienten Haushaltsführung, bereits einige Einsparungen erzielt. Auch wurden einige Investitionen gestrichen, reduziert oder verschoben, wie der fortgeschriebenen Präsentation der Haushaltsplanberatung entnommen werden kann. Neben der fortlaufenden Suche nach Einsparpotentialen wurden aber auch die Einnahmen in den Blick genommen.
Im Jahr 2025 wurden die Hebesätze der Grundsteuer aufgrund der Änderung der Bemessungsgrundlage nach dem neuen Grundsteuergesetz gebührenneutral angepasst. Diese Gebührenneutralität wurde, wie bei der Prognose errechnet, auch im tatsächlichen Vollzug des Jahres 2025 erreicht.
Damit sind die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in Löchgau seit 2011 letztlich nicht erhöht worden. Im Vergleich mit umliegenden Gemeinden auf Basis des Jahres 2024 zeigt sich, dass Löchgau bei den Hebesätzen deutlich unter dem Niveau der anderen Gemeinden liegt.
Durch die Grundsteuerreform und die unterschiedlichen Bodenrichtwerte der einzelnen Gemeinden ist ein Vergleich der aktuellen Hebesätze nicht mehr möglich.
Damit die Gemeinde Löchgau jedoch zumindest das Durchschnittsniveau der umliegenden Gemeinden aus dem Jahre 2024 erreicht, wurde eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B (in zwei Schritten) und der Gewerbesteuer ab dem Veranlagungsjahr 2027 als Beratungsgrundlage vorgeschlagen:
Mit der Erhöhung würde zumindest das Niveau von 2024 erreicht werden. Einige Gemeinde haben seit 2024 bereits die Hebesätze erneut angepasst und liegen damit inzwischen nochmals höher als im Vergleich.
Die monetären Auswirkungen der Erhöhungen sind ebenfalls in der beigefügten Tabelle enthalten und verbessern die kommenden Haushalte.
Der Gemeinderat zeigte sich in der Vorberatung mehrheitlich einer Anpassung der Hebesteuersätze ab 2027 zustimmend. Im Herbst diesen Jahres soll über die Festlegung der Hebesteuersätze beschlossen werden.
Sonstiges
Antrag
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der Abstimmungsantrag gestellt, dass die Gemeindeverwaltung über Beauftragung von externen Dienstleistern berichten soll. Angesichts des damit verbundenen Aufwands wurde von der Verwaltung eine Ablehnung empfohlen. Anschließend wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Aufgaben Quartiersmanagerin
Es wurde zudem aus der Mitte des Gemeinderates angefragt, welche Aufgaben die neu eingestellte Quartiersmanagerin übernehmen wird. Die Verwaltung erläuterte, dass der Aufgabenbereich der Quartiersmanagerin dem Gemeinderat bereits in einer vergangenen Sitzung vorgestellt wurde. Die Quartiersmanagerin begleitet daneben bereits maßgeblich den Entstehungsprozess des Bürgerzentrums in der Ortsmitte. Dabei wird die Vorbereitungs- und Bauphase bereits bewusst genutzt, um das bürgerschaftliche Engagement frühzeitig zu fördern.







