Sitzungsbericht vom 22.10.2026
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage für das Freibad Löchgau
- Vorstellung der Ausführungsplanung
Aus der Sitzung des Gemeinderates am 22. Oktober 2026
Einwohner fragen
Es wurden keine Fragen aus der Einwohnerschaft gestellt.
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage für das Freibad Löchgau
- Vorstellung der Ausführungsplanung
Im Rahmen der Solaroffensive wurden die kommunalen Liegenschaften auf ihre Eignung für Photovoltaikanlagen betrachtet. Dem Freibadbetrieb wurde auf Grund des hohen Strombedarfs in den Sommermonaten ein großes Potential zugeordnet.
Daher wurde geprüft, welche Möglichkeiten für die Installation einer PV-Anlage grundsätzlich bestehen. Da die vorhandenen Dachflächen im Freibad bereits für die Warmwasseraufbereitung vollständig belegt sind, wurde die Möglichkeit einer Freiflächen-PV-Anlage auf einem Grundstück in der Nähe des Freibads geprüft. Die entsprechende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einer möglichen Anlage wurde durch das Büro autensys bereits im Jahr 2023 vorgenommen und als positiv bewertet. Im Anschluss daran wurde der erforderliche Bebauungsplan für die Anlage im Süden des Freibads aufgestellt und im Januar 2025 beschlossen. Auf die Planungen und diversen Vorstellungen im Gremium wird verwiesen.
Zwischenzeitlich wurde zur Konkretisierung der Planung und Vorbereitung der Angebotseinholung das Elektrofachplanungsbüro Ehreiser aus Horb-Talheim hinzugezogen.
Im Ergebnis wird als sinnvolle Lösung eine Freiflächen-PV-Anlage mit rund 52 kWp samt Speicher mit 60 kWh vorgeschlagen (Erweiterung im Bedarfsfall grundsätzlich möglich), welche eine Autarkiequote von ca. 70 % erreichen würde und einen Eigenverbrauch von rund 60 Prozent. Die Anlage würde eine Investition von rund 135,8 T€ netto beim Eigenbetrieb in der Sparte Energie erfordern und sich in rund 11,7 Jahren amortisieren. Hinzu kommen weitere Investitionskosten von rund 50 T€ für die Planung und den Tiefbau der Anlage, wodurch sich die Amortisation auf etwa 16 Jahre (Lebensdauer der Anlage in der Regel über 20 Jahre) bei immer noch vorhandener Wirtschaftlichkeit erhöht. Durch die Anlagengröße würde auch bei einer nach etlichen Jahren eintretenden geringeren Leistungsfähigkeit noch immer ein sehr ausgiebiger Eigenverbrauch verbleiben. Daneben leistet die Anlage mit der Dimensionierung einen wesentlichen Beitrag zur CO²-Einsparung und somit Erreichung der Klimaziele auf dem Weg zur klimaneutralen Kommunalverwaltung.
In der Sitzung stellte Herr Ehreiser vom Planungsbüro Ehreiser die aktuelle Planung der PV-Anlage auf der Freifläche südlich des Freibads dem Gremium vor.
Die Verwaltung wurde mit 12 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme beauftragt, die Installation einer PV-Freiflächenanlage (51,8 kWp) mit 60 kWh Speichervolumen für die Eigenstromversorgung des Freibads im dargelegten Umfang samt Tiefbau auszuschreiben.
Änderung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Wie bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2026 sowie in der öffentlichen Vorberatung zur Anpassung der Hebesätze in der Gemeinderatssitzung im Juli diesen Jahres und im Rahmen der Informationsveranstaltung „Kommunale Finanzen im Dialog“ dargestellt, nehmen die finanziellen Herausforderungen für die kommunalen Haushalte zu.
Der Haushalt der Gemeinde Löchgau kann weiterhin als vergleichsweise solide bezeichnet werden, obwohl die Steuerkraft im Vergleich zu den Städten und Gemeinden im Landkreis niedrig ist. Auch die Gemeindeprüfungsanstalt bescheinigte der Gemeinde Löchgau im letzten Bericht ein gutes Wirtschaften. Jedoch werden auch in Löchgau die finanziellen Rahmenbedingungen zunehmend schwieriger.
Durch ein frühzeitiges Entgegenwirken soll der Haushalt strukturell optimiert und für die kommenden Herausforderungen aufgestellt werden. Fortlaufende werden Einsparmöglichkeiten geprüft und Maßnahmen zur Kostenreduzierung ergriffen. Daneben sind aber auch die Einnahmen der Gemeinde in den Blick zu nehmen.
Im Jahr 2025 wurden die Hebesätze der Grundsteuer aufgrund der Änderung der Bemessungsgrundlage nach dem neuen Grundsteuergesetz gebührenneutral angepasst. Diese Gebührenneutralität wurde, wie bei der Prognose errechnet, auch im tatsächlichen Vollzug des Jahres 2025 erreicht.
Damit sind die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in Löchgau seit nunmehr inzwischen 15 Jahren nicht erhöht worden. Im Vergleich mit umliegenden Gemeinden auf Basis des Jahres 2024 zeigt sich, dass Löchgau bei den Hebesätzen inzwischen deutlich unter dem Niveau der anderen Gemeinden liegt.
Durch die Grundsteuerreform und die unterschiedlichen Bodenrichtwerte der einzelnen Gemeinden ist ein Vergleich der aktuellen Hebesätze nicht mehr möglich.
Damit die Gemeinde Löchgau jedoch zumindest das Durchschnittsniveau der umliegenden Gemeinden aus dem Jahre 2024 erreicht, wird eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B (in zwei Schritten) und der Gewerbesteuer ab dem Veranlagungsjahr 2027 als sinnvoll gesehen und wurde dem Gremium vorgeschlagen:
Mit der Erhöhung würde zumindest das durchschnittliche Niveau der Umgebung von 2024 erreicht werden. Einige Gemeinde haben seit 2024 bereits die Hebesätze erneut angepasst und liegen damit inzwischen nochmals höher als im vorgenommenen Vergleich. Aus der Mitte des Gemeinderates wurde der Antrag gestimmt, zunächst nur die Hebesätze für 2027 zu beschließen. Hiermit solle die Möglichkeit erhalten bleiben, im Haushaltsplan 2028 auf einen gegebenenfalls höheren Bedarf reagieren zu können.
BM Feil wies darauf hin, dass auch bei der Grundsteuer zuerst eine direkte Erhöhung auf das Durchschnittsniveau 2024 in Betracht gezogen wurde, ehe im Laufe der Beratung eine stufenweise Erhöhung besprochen wurde. Dennoch solle das Durchschnittsniveau des Jahres 2024 erreicht werden. Sofern ein höherer Hebesatz für das Haushaltsjahr 2028 erforderlich sein sollte, wäre eine entsprechende Anpassung weiterhin möglich.
Angesichts des Antrags wurde zunächst über die vorgeschlagene Anpassung des Jahres 2027 und anschließend für das Jahr 2028 abgestimmt, ehe über die Satzung abgestimmt wurde.
Der Gemeinderat beschloss zunächst mit 12 Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen den Vorschlag, die Gewerbesteuer auf 380v.H. und die Grundsteuer B auf 300v.H. für das Jahr 2027 vorzusehen. Dem Vorschlag, die Grundsteuer B im Jahr 2028 auf 325v.H. anzupassen stimmten 8 Gemeinderäte bei 6 Gegenstimmen zu.
Der entsprechenden Satzungsänderung wurde ebenso mehrheitlich zugestimmt.
Sanierung der Löffler- und Schubertstraße
- Vergabe der Tiefbauarbeiten
In der vom Gemeinderat verabschiedeten Prioritätenliste der geplanten Tiefbaumaßnahmen der Gemeinde ist vorgesehen, als nächste Maßnahme die Löffler- und Schubertstraße gemeinsam zu sanieren. Auf die Vorstellung der Planung in der Sitzung vom Mai 2026 wird verwiesen. Bei der Maßnahme sollen in der Löffler- und Schubertstraße die schadhaften Wasserleitungen ausgetauscht und der schadhafte Straßenoberbau samt Gehweg im Vollausbau erneuert werden. Der Mischwasserkanal wurde im Zuge der aktuellen Inlinermaßnahme bereits an den schadhaften Stellen saniert. Ebenfalls mit ausgeschrieben wurde die Sanierung des Gehwegs in der Steinbachstraße sowie die Deckensanierung des Feldwegs auf dem Weißenhof (unteres Teilstück bis zur Kläranlage).
Zwischenzeitlich wurde vom maßnahmenbegleitenden Ingenieurbüro Ippich aus Bra-ckenheim die Ausschreibung der Maßnahmen vorbereitet und an die interessierten Fachfirmen versendet. Der Vergabevorschlag samt dazugehörigem Preisspiegel sind der Vorlage beigefügt.
Günstigster Bieter ist die Firma ATS Bau GmbH aus Markgröningen zum Angebotspreis von brutto 865.383,90 € (Kostenberechnung 935,0 T€).
Die Vergabe wird von Seiten des baubegleitenden Ingenieurbüros Ippich empfohlen und einstimmig vom Gemeinderat beschlossen.
Sonstiges
Die Verwaltung antwortete auf eine Gemeinderatsanfrage, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Landesstraße L1107 am Weißenhof auf 50 km/h nach einem Unfall angeordnet wurde. Mit der regelkonformen Erneuerung der Querungshilfe wurde die Anordnung aufgehoben, womit wieder eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gilt.
Aus der Mitte des Gemeinderats wurde nach der aktuellen Zusammensetzung des Trinkwassers und dem Anteil vom Bodenseewasser gefragt. Beim Gemeinderatsmitglied ist der Eindruck entstanden, dass das Wasser kalkhaltiger sei. Die Verwaltung wird den aktuellen Anteil erfragen.
Seitens des Gemeinderats wurde nach dem Anlass der Baustelle an der Steinbachbrücke in der Industriestraße gefragt. Die Verwaltung informierte, dass die Brücke oberflächlich saniert wird und die Arbeiten voraussichtlich bis Ende November abgeschlossen sein sollen.
Zudem wurden verschiedene Mängel an Straßenbelägen angesprochen. Die Verwaltung wird die genannten Stellen überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen.


