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Sitzungsbericht vom 21.05.2026

Bild Rathaus Löchgau

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 21. Mai 2026

Einwohner fragen

Ein Bürger regte an, die Wege auf dem Friedhof zu verbessern, da der Boden teilweise sehr uneben sei und der Zugang zu den Gräbern dadurch erschwert werde. Zudem wies er auf ein offenbar defektes und möglicherweise gefährliches Spielgerät hin. Die Verwaltung teilte hierzu mit, dass der Bauhof das betreffende Spielgerät überprüfen wird.
 
Aus den Reihen der Vereine wurde eine Nachfrage zur Anfang April stattgefundenen Koordinierungsversammlung. Dabei ging es um die Beauftragung einer externen Firma zur grundlegenden Konzeption des Hasenropferfest und den damit verbundenen Kosten. Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass es die Zielsetzung ist, für das Fest einen grundsätzlichen Rahmen zu erarbeiten. Damit soll der stark gestiegene Planungsaufwand und die damit wiederkehrende Personalkosten reduziert werden.
 
Auch wurde nach dem aktuellen Stand der Legionellen Problematik in der Schulturnhalle gefragt. Die Verwaltung erläuterte, dass die Legionellen in der Kaltwasserleitung vorhanden sind, was unüblich sei. Ursächlich sei, dass das Kaltwasser deutlich zu warm bereits in die Halle gelangt. Es wird mit Ingenieurbüros
weiterhin mit Nachdruck an einer Lösung gearbeitet werde.
 
Abschließend wurde nach dem Ersatz einer gespendeten Bank an der Bietigheimer Straße gefragt. Die Verwaltung informierte, dass die neue Bank bereits bestellt sei.

Bekanntgabe Vergaben Q1-2026 über 35.000 bis 100.000 €

Im Rahmen der letzten Änderung der Hauptsatzung wurde die Vergabekompetenz der Verwaltung von bislang 35 T€ auf nunmehr 100 T€ pro Gewerk erhöht.
 
In diesem Zuge wurde vereinbart, dass beauftragte Vergaben in Höhe von 35 – 100 T€ regelmäßig dem Gremium zur Kenntnis mitgeteilt werden. Im vierten Quartal 2025 waren keine Vergaben zwischen 35 und 100 T€ zu veranlassen.
Der Gemeinderat nahm die beiden Vergaben des ersten Quartals 2026 zur Kenntnis.
Vergeben wurden Landschaftsbauarbeiten für die Neuanlage des Urnengrabfelds an die Firma Sanna Gartenbau aus Löchgau zum Angebotspreis von 39.158,70 € brutto. Zudem wurden die Schreinerarbeiten für den Umbau des Gasthauses Adler samt Anbau an die Firma Unkel aus Bietigheim-Bissingen zum Angebotspreis von 71.132,25 € brutto vergeben. Für beide Arbeiten wurden jeweils 3 Angebote eingeholt.

Breitbandausbau: Sachstandsbericht

Herr Kostic vom Zweckverband Breitband berichtete über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus. Die UGG („Unsere Grüne Glasfaser“) hatte in den vergangenen Quartalen mehrfach einen Ausbau in Löchgau angekündigt, ist inzwischen jedoch – ebenso wie in drei weiteren Gemeinden im Landkreis – aufgrund wirtschaftlicher Rahmenbedingungen vom Ausbauvorhaben zurückgetreten.
 
Herr Kostic erläuterte, dass die GVG derzeit einen eigenen Ausbau prüfe und Gespräche hierzu stattfinden.
Angesichts des bisherigen Projektverlaufs beauftragte der Gemeinderat einstimmig, die Verwaltung der GVG zu signalisieren, dass kein weiteres Interesse an der Zusammenarbeit mit der GVG besteht, sofern bis Ende Mai keine konkrete Ausbauzusage vorliegt.
Daneben informierte Herr Kostic über den bevorstehenden Ausbau einiger geförderter weißer Flecken (Anbindung unter 50Mbit/s) durch die Telekom sowie die Ausschreibungsvorbereitung der grauen Flecken (unter 100Mbit/s), darunter beispielsweise der Weißenhof.

Umgestaltung der Ortsmitte - Vergabe der Tiefbauarbeiten

Bereits seit geraumer Zeit befasst sich die Gemeinde Löchgau mit der Umgestaltung der Löchgauer Ortsmitte. In vorherigen Sitzungen wurden bereits Gestaltungsvarianten sowie das Beleuchtungskonzept beraten und eine Materialauswahl für Pflaster und Möblierung vorgenommen. Der Baubeschluss samt Freigabe der Ausschreibung anhand der vorgestellten Planung wurde im Oktober 2025 vom Gremium getroffen. Auf die entsprechenden Vorlagen, Sachvorträge und gefassten Beschlüsse im Gremium wird verwiesen.
 Die Gesamtkosten für das Projekt wurden laut Kostenberechnung vom Ingenieurbüro Ippich im Oktober 2025 auf etwa 3,15 Mio. € zzgl. Planungskosten von etwa 15 Prozent beziffert. Dabei noch nicht enthalten sind die Material- und Montagekosten für die Straßenbeleuchtung, welche vom Studio DL auf etwa 380 T€ beziffert wurden. Nach erfolgtem Baubeschluss wurde die Ausschreibung vom Ingenieurbüro Ippich finalisiert und die Maßnahme im Staatsanzeiger öffentlich ausgeschrieben. Die Submission der Tiefbauarbeiten fand am Mittwoch, den 29. April 2026 statt. Es hat lediglich eine Baufirma ein entsprechendes Angebot eingereicht. Einziger Bieter ist dabei die Fa. Lukas Gläser GmbH & Co. KG aus Aspach zum Angebotspreis von brutto 3.811.503,49 €.Die aufgrund des Angebots der Firma Lukas Gläser entstehenden Mehrkosten gegenüber der Kostenberechnung wurden durch das Ingenieurbüro Ippich erläutert. Die Mehrkosten ergeben sich einerseits durch gestiegene Materialkosten und Energiekosten in den letzten Monaten in Folge des Irankriegs. Daneben sind auch zusätzliche Leistungen hinzugekommen (z.B. zusätzliche Stromanschlüsse für Feste in der Hauptstraße mit rund 35T Euro oder eine vorgegebene Optimierung der Fremdwasserableitung mit rund 65T Euro). Im Zuge der Bauausführung soll versucht werden, durch nochmalige Optimierung bzw. Anpassung der Planung in Abstimmung mit der Firma Lukas Gläser eine entsprechende Kostenreduzierung im Zuge der Maßnahme zu erzielen. Zur anteiligen Finanzierung des Projektes werden mit Fördermitteln aus der Ortskernsanierung in Höhe von 855.000 € gerechnet. Im Haushaltsplan 2026 samt mittelfristiger Finanzplanung sind insgesamt 4,3 Mio. € für die Maßnahme bereitgestellt. Die nicht gedeckten Mehrkosten aus der aktuellen Ausschreibung für die Umgestaltung der Ortsmitte in Höhe von ca. 150 T€ bei der Abwasserbeseitigung müssen im Haushaltsplan 2027 nachfinanziert werden. Die Vergabe an den einzigen Bieter wurde von Seiten des Ingenieurbüros Ippich trotz Kostensteigerung gegenüber der Kostenberechnung aufgrund nicht zu erwartender Verbesserung bei nochmaliger Ausschreibung sowie des Zeitdrucks aufgrund des verbleibenden Zeitraums der Ortskernsanierung und der damit verbundenen Zuschussmittel empfohlen. Die Gemeindeverwaltung wurde mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung ermächtigt, die Ausführung der Tiefbauarbeiten zur Umgestaltung der Löchgauer Ortsmitte analog der Vergabeempfehlung des Ingenieurbüros Ippich an die Firma Lukas Gläser GmbH & Co. KG aus Aspach bis zur Höhe des Angebotspreises von brutto 3.811.503,49 € zu vergeben.

Sanierung der Löfflerstraße/Schubertstraße
- Vorstellung der Entwurfsplanung und Baufreigabe

In der vom Gemeinderat verabschiedeten Prioritätenliste der geplanten Tiefbaumaßnahmen der Gemeinde ist vorgesehen, als nächste Maßnahme die Löffler- und Schubertstraße gemeinsam zu sanieren. Bei der Maßnahme soll die schadhafte Wasserleitung ausgetauscht und der schadhafte Straßenoberbau samt Gehweg im Vollausbau erneuert werden. Der Mischwasserkanal wurde im Zuge der aktuellen Inlinermaßnahme bereits an den schadhaften Stellen saniert.Anhand der aktuellen Kostenberechnung des Ingenieurbüros Ippich ist mit Kosten von knapp 840 T€ für die Löffler- und Schubertstraße sowie ca. 51 T€ für die Sanierung des Gehwegs in der Steinbachstraße zu rechnen, wobei sich diese Gesamtsumme durch eine darüber hinaus noch vorgesehene Deckensanierung des Feldwegs auf dem Weißenhof (unteres Teilstück bis zur Kläranlage) erhöht. In der Sitzung stellte Herr Martin vom Ingenieurbüro Ippich den aktuellen Planstand, die Beschreibung der Maßnahme samt Kostenschätzung der einzelnen Gewerke sowie die Lagepläne (mit Varianten beim Straßenbau) der Tiefbauarbeiten vor.

Planung Straßenbau Löffler-/Schubertstraße - West
Planung Straßenbau Schubertstraße - Ost

Der Gemeinderat nahm den aktuellen Planstand der Sanierungsarbeiten in der Löffler- und Schubertstraße im Vollausbau sowie die Gehwegsanierung in der Steinbachstraße zustimmend zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung, die Ausschreibung auf Basis der Variante 1 jeweils in beiden Straßenzügen vornehmen zu lassen.

Bürgerzentrum samt Bibliothek
- Vorstellung der Umfrageergebnisse durch das Büro includi

Tagesordnungspunkt 6 wurde wie im Vorfeld bereits angekündigt verschoben.

Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an der Grundschule:
- Anpassung der Benutzungsordnung für die Kernzeiten- und Ferienbetreuung an der Grundschule in Löchgau

Ab dem kommenden Schuljahr besteht ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs muss eine tägliche Betreuungszeit von 8 Stunden samt Ferienbetreuung mit Ausnahme von 20 Schließtagen erfüllt werden. Auch wenn der Rechtsanspruch im kommenden Schuljahr zunächst nur für die Klassenstufe eins gilt, soll das Betreuungsangebot möglichst allen Schülerinnen und Schülern angeboten werden.
 
Dies wurde seitens der Schule zum Anlass genommen, die Struktur des Stundenplans zu überarbeiten. In der Sitzung erläuterte Frau Rektorin Kienzle die künftige Struktur des Stundenplans.
Auf Grundlage des neuen Stundenplans wurden die bisherigen Kernzeitmodule ausgearbeitet und ebenfalls angepasst, um eine achtstündige Betreuung am Tag gewährleisten zu können.
Auch weiterhin soll die gegebene soziale Staffelung bei den Gebühren beibehalten werden. Dabei werden bislang und künftig sowohl das Einkommen als auch die Anzahl der Kinder in der Familie berücksichtigt. Im Ergebnis entstehen dadurch jedoch bei einer Buchungsoption ganze neun Tarife. Alleine für das Mittagsmodul bestehen somit bei einer Buchungsmöglichkeit von 1 bis 5 Tagen insgesamt 45 Tarife. Selbsterklärend ist der mit der Tarifvielfalt verbundene Verwaltungsaufwand hoch, weshalb eine Reduzierung angestrebt wird. Um den Verwaltungsaufwand reduzieren zu können, ohne die soziale Komponente beeinträchtigen zu müssen, wurden deshalb pauschale Modulbuchungen vorgeschlagen.
 
Vorgesehen werden folgende Moduloptionen:

Moduloptionen
Kernzeitenmodul - Stundenplan

Um den jährlichen, stets ansteigenden Abmangel von derzeit ca. 200.000 EUR reduzieren zu können, wird deshalb eine Anpassung der vergleichsweisen niedrigen Gebühren in zwei Stufen vorgeschlagen.
Ab dem Schuljahr 2028 soll eine jährliche Anpassung der Gebühren simultan zu den Kindergartengebühren in Betracht gezogen werden, um größere Gebührensprünge zu vermeiden.

Gebührenvorschlag

Auch bei der Ferienbetreuung wird eine Verwaltungsvereinfachung vorgeschlagen. Künftig soll eine wochenweise Anmeldung vorgesehen werden, um die Ferienbetreuung effizienter und besser strukturieren zu können. Sofern es aufgrund von Feiertagen o.ä. sinnvoll ist, sollen Buchungsblöcke gebildet werden. Dabei soll gewählt werden können, ob eine Betreuung in der Zeit von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr oder von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr gebucht wird. Eine Anpassung der Gebühren wird ebenfalls in zwei Stufen wie folgt vorgeschlagen:

Ferienbetreuung - Übersicht

Bei Ferienwochen, die einen Feiertag enthalten oder z.B. bei Betreuung an einem einzelnen Brückentag werden die Gebühren entsprechend angepasst (z.B. 4/5 der Gebühr bei einer Woche mit einem Feiertag oder 1/5 der Gebühr bei einer Betreuung an einem Brückentag).

Ferienkalender

Vorgesehen ist es, die Gebühren der Ferienbetreuung unabhängig der Schulkindbetreuung festzusetzen. Auch werden zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands die Gebühren pauschaliert angesetzt und keine Verrechnungen oder Rückerstattungen bei Krankheit oder sonstigen Fehltagen vorgesehen werden.
 
Soziale Komponente:
Wie bisher sollen die Kernzeit- und Ferienbetreuung einkommensabhängig gestaffelt sein. Die Einkommensstufen werden an die Stufen der Kindergartenbeiträge angeglichen, so dass bei beiden Gebührenarten die gleichen Einkommensstufen gelten. Diese sind wie folgt:
 
Einkommensstufen I: Unter 3.500 € brutto/mtl.
Einkommensstufen II: 3.500-6.000 € brutto/mtl.
Einkommensstufen III: Über 6.000 € brutto/mtl.
 
Bei Einkommensstufe I reduziert sich bislang der errechnete Beitrag um 40 %.
Bei Einkommensstufe III erhöht sich bislang der errechnete Beitrag um 40 %.
Künftig soll eine Reduzierung bzw. Erhöhung von 30% vorgesehen werden.
 
Ferner wird weiterhin die Kinderanzahl (Kinder unter 18 Jahren in der Familie) bei der Ermittlung der Gebühren berücksichtigt. Ab zwei Kindern und bei jedem weitere Kind unter 18 in der Familie wird jeweils ein Abschlag von 25% vorgenommen. Bei vier oder mehr Kindern sind diese beitragsfrei.
 
Der Gemeinderat beschloss mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme die Benutzungsordnung für die Kernzeiten- und Ferienbetreuung an der Grundschule in Löchgau incl. der geänderten Betreuungsmodule und Gebühren in der beigefügten Fassung.
 

Neufestsetzungen der Kindergarten-Elternbeiträge 2026 / 2027 und 2027 / 2028

Wie in den vergangenen Jahren waren noch vor der Sommerpause die Anpassung der Elternbeiträge vorzunehmen, damit in den kommenden Wochen die neuen Bescheide erstellt und an die Eltern der zu betreuenden Kinder vor Beginn des neuen Kindergartenjahres versendet werden können.
 
Bei den anstehenden Neufestsetzungen für das kommende Kindergartenjahr orientieren sich die festgesetzten Elternbeiträge in Löchgau wie gehabt in vollem Umfang an den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen sowie der Kommunalen Landesverbände (Landesrichtsätze). Von Seiten der Landesverbände wurden dieses Mal bereits die Empfehlungen sowohl für das Kindergartenjahr 2026 / 2027, als auch für das Jahr 2027 / 2028 fortgeschrieben.
Für den Bereich der Ganztagesbetreuung werden von Seiten der Landesverbände wie bereits in den Vorjahren keine Landesrichtsätze vorgegeben.
 
Bei den Erhöhungen waren die allgemeinen Kostensteigerungen für den Betrieb der Kindergarteneinrichtungen (z.B. Energiepreise) sowie die aktuellen Tarifsteigerungen zu berücksichtigen.
Die Vertreter des Städtetages, des Gemeindetages und der Kirchenverbände empfehlen daher für die Kindergartenjahre 2026 / 2027 und 2027 / 2028 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5 und 4,0 Prozent.
 
Grundsätzlich stieg die Entwicklung des jährlichen Abmangels trotz fortwährender Anpassungen auf die Landesrichtsätze im Kindergartenbereich in den vergangenen Jahren stetig an, mit weiterhin steigender Tendenz.
In Zahlen ausgedrückt musste die Gemeinde Löchgau im Rechnungsergebnis 2024 eine Deckungsmittellücke von fast 3 Mio. € ausweisen. Im Haushalt des Jahres 2026 steigt diese Lücke bereits auf fast 4,1 Mio. € und am Ende des Finanzplanungszeitraums auf über 4,5 Mio. € weiter drastisch an.
 
Ein spürbarer Anstieg der Kosten für den Betrieb der Kindergarteneinrichtungen durch die allgemeinen Preis- sowie Personalkostensteigerungen ist somit im Haushalt 2026 erneut erkennbar.
Der angestrebte Kostendeckungsgrad von 20 Prozent an Elternbeiträgen im Verhältnis zu den Ge-samtkosten wird dabei weiterhin deutlich verfehlt (Rechnungsergebnis 2024: 12,5 %, Haushaltsplan 2026:11,0 %) bzw. verschlechtert sich von Jahr zu Jahr trotz fortwährender Gebührenanpassung.
Grundsätzlich muss diese Deckungsmittellücke letztlich jedes Jahr aus den allgemeinen Steuermitteln der Gemeinde kostenintensiv quersubventioniert werden.
 
Entgegen der Empfehlung aus den Landesrichtsätzen wurde für Löchgau aus sozialen Gründen wie bisher auch auf eine Beitragsfestsetzung für Kinder unter 18 Jahren aus Familien mit 4 oder mehr Kindern verzichtet. Zudem wurden wie in den Vorjahren auf Basis der empfohlenen Regelkindergartenbeiträge die einzelnen, sozial gestaffelten Kindergartenbeiträge berechnet.
 
 
Aktuell steht die Anpassung der Kindergartenbeiträge 2026 / 2027 und 2027 / 2028 auf die vorgeschlagenen Landesrichtsätze an.

Landesrichtsätze VÖ-Betreuung

Bei Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (durchgehend 6 Stunden) soll für die festgelegten / empfohlenen Beträge ein Zuschlag von 25 % erhoben werden.


b) Landesrichtsätze für Kinderkrippen
 
Ausgangslage für die Berechnung der Krippenbeitragssätze ist eine Betreuungszeit von 6 Std. pro Tag. Bei Betreuungszeiten über sechs Stunden können die Beiträge entsprechend den sich erhöhenden Kosten angepasst bzw. umgerechnet werden.

Verwaltungsvorschlag analog

c) Ganztagesbetreuung (Kinderkrippe und Ü3-Betreuung)
 
Für sonstige Angebotsformen (insbesondere Ganztagesbetreuung) erfolgt keine landesweite Empfehlung zur Höhe der Elternbeiträge.
 
Wie in den Vorjahren erfolgt im Jahr 2026 / 2027 sowie in 2027 / 2028 eine Anhebung der GT-Beiträge im Kleinkindbereich um ebenfalls 4,5 bzw. 4,0 Prozent (analog der Erhöhung bei den Landesrichtsätzen), um größere Gebührensprünge in der Zukunft auch hier zu vermeiden.
 
Auch bei der Ganztagesbetreuung im Ü3-Bereich wurde eine Erhöhung der Elternbeiträge orientiert an den Landesrichtsätze (VÖ) eingearbeitet.
 
Nachfolgend die Kindergarten-Elternbeiträge für die VÖ-Betreuung, Krippenplätze sowie die Ganztagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2026/2027.
 
Die Beitragsübersicht der Kindergarten-Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2027/2028 (A–C) finden Sie ebenfalls nachfolgend. 

Hier finden Sie die Beitragsübersicht 2026/2027.

Hier finden Sie die Beitragsübersicht 2027/2028.

Essensentgelt in den Löchgauer Kindergarteneinrichtungen
Anpassung Abrechnungsmodalitäten

Nach erfolgter Preisanpassung zum 01.01.2026 wird aktuell ein monatlicher Beitrag in Höhe von 102,00 € im Ü3-Bereich sowie ein Betrag in Höhe von 82,50 € im Kleinkindbereich (unter 3 Jahren aufgrund kleinerer Portionen) erhoben. Weiterhin ungedeckt von den Essensbeiträgen sind die Aufwendungen der Gemeinde für Personal, Ausstattung, Betriebskosten etc.
Seit jeher findet im Sommer eines jeden Beitragsjahres eine individuell berechnete Beitragsrückerstattung der angefallenen Schließtage bei allen im Kindergarten mit warmen Essen versorgten Kindern statt. Diese Rückerstattung als Einmalzahlung ist mit enorm hohem Verwaltungs- und Personalaufwand verbunden. Zielsetzung ist es, die Verwaltungsabläufe zu verschlanken. Deshalb soll zukünftig über eine pauschale Reduzierung des monatlichen Beitrags auf rechnerisch nur noch 11 Monate bereits über den Jahrespreis eine Berücksichtigung der vorhandenen Schließtage stattfinden. Durch die pauschalierte Reduzierung des monatlichen Beitrags des Essensgeldes würde die individuell berechnete Rückerstattung von Essensabmeldungen aufgrund von Urlaub oder Krankheit während der geöffneten Tage der Kindergarteneinrichtungen entfallen.
 
Die Änderung soll zum 01. September 2026 mit Beginn des neuen Kindergartenjahres erfolgen.
 
Danach würden sich für das Essensgeld ab September 2026 (Zugrundelegung von rechnerisch 11 Monaten auf 12 Monate verteilt) folgende neue Preise ergeben:
 
a) Kleinkindbereich (unter 3 Jahren): 75,50 € pro Monat (anstatt 82,50 €)
b) Kindergartenbereich über 3 Jahre: 93,50 € pro Monat (anstatt 102,00 €)
 
Aufgrund der anteiligen monatlichen Reduzierung des Essensentgelts entfällt künftig die Rückerstattung der Schließtage, da diese bereits im reduzierten Beitrag berücksichtigt ist.
 
Weitere anfallende Kosten für das Mittagessen wie Verwaltungskosten, Kosten für den Betrieb der Mensa samt zusätzlichem Personal, Energiekosten, etc. sind weiterhin nicht im Preis enthalten und werden somit vollumfänglich von der Gemeinde getragen. Damit werden auch weiterhin bei der Monatspauschale jene Kosten, welche der Gemeinde zusätzlich über den Bezugspreis hinaus entstehen (in etwa gleiche Höhe des in Rechnung gestellten Elternbeitrags pro Essen), durch allgemeine Haushaltsmittel subventioniert. Angesichts dessen erscheint die Vereinfachung der Verwaltungsabläufe, welche den allgemeinen Steuerzahler letztlich entlastet, als durchaus angemessen.
 
Der Gemeinderat beschloss mit 12 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen, dass

1. die Elternbeiträge für den Besuch der Kindergärten der Gemeinde Löchgau für das Kindergartenjahr 2026 / 2027 und 2027 / 2028 entsprechend der neuen Landesrichtsätze auf der Grundlage der Beitragsübersichten A bis C festgesetzt werden.
 
2. die monatliche Pauschale für das Mittagessen wird ab dem neuen Kindergartenjahr 2026 / 2027 wie beschrieben pauschal festgesetzt, beschloss der Gemeinderat einstimmig.

Anpassung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

Die derzeit gültige Satzung über die Erhebung der Hundesteuer stammt vom 10. Juli 2012. Bislang beträgt die Hundesteuer für den Ersthund 100,00 € jährlich. Die Verwaltung schlägt vor, den Steuersatz um 20 % auf 120,00 € ab 2027 zu erhöhen. Die Systematik der Staffelung für weitere Hunde bleibt dabei unverändert bestehen: Für den zweiten und jeden weiteren Hund beträgt die Steuer das Doppelte des Ersthundes (240,00 €). Für Kampfhunde bleibt der erhöhte Steuersatz in Höhe des Dreifachen des Ersthundes bestehen, wodurch sich dieser künftig auf 360,00 € (bisher 300,00 €) beläuft. Für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund ergibt sich entsprechend eines Steuersatzes von 720,00 €.
Diese Anpassung ist einerseits aufgrund der aktuell angespannten finanziellen Situation notwendig, andererseits vereinfacht die neue Summe von 120,00 € die Berechnung von anteiligen Rückerstattungen im Falle von Tod oder Wegzug des Hundes.
In der Satzung sollen deshalb folgende Änderungen ab 2027 erfolgen: Der Steuersatz in § 5 Abs. 1 wird von 100,00 € auf 120,00 € jährlich erhöht.
 
Aus der Bürgerschaft wurde angeregt, Steuerermäßigungen für Hunde vorzusehen, die erfolgreich die Begleithundeprüfung (BH) oder die Schutzhundeprüfung III abgelegt haben, Dies wird beispielsweise bereits in der Gemeinde Freudental umgesetzt.
Daher wurde beraten, ob in § 7 zwei neue Absätze eingefügt werden sollen: Absatz 2 könnte regeln, dass die Steuerermäßigung auf Antrag für das Halten von Hunden gewährt wird, die innerhalb von zwölf Monaten vor dem in § 9 Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt nachweislich die Begleithundeprüfung (BH) oder die Schutzhundeprüfung III mit Erfolg abgelegt haben. Die Steuerermäßigung beträgt 50 % des Steuersatzes nach § 5 Abs. 1. Der Absatz 3 könnte regeln, dass die Steuerermäßigung auf Antrag für das Halten eines Jagdhundes eines bestätigten Jagdaufsehers oder Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter oder Eigentümer einer Eigenjagd) gewährt wird, soweit der Hund für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich und brauchbar ist. Würden zusätzlich zu dem von der Steuer befreiten Jagdhund weitere Hunde oder Jagdhunde gehalten, könnte sich die Steuer für den ersten weiteren Hund nach § 5 Abs. 1 und für jeden darüber hinaus gehenden Hund nach § 5 Abs. 2 richten.
 
In der Mustersatzung (Fassung von 2014) vom Gemeindetag sind Steuerermäßigungen nicht erhalten. Einerseits schafft diese Regelung einen Anreiz für qualifizierte Ausbildung und verantwortungsbewusste Hundehaltung. Aus Sicht der Verwaltung wird jedoch empfohlen, die Orientierung der Mustersatzung beizubehalten. Zwar wird die erwähnte Anreizfunktion durchaus gesehen; dennoch soll die bereits an andere Stelle an-visierte Verwaltungsvereinfachung konsequent verfolgt werden.
 
Zudem wird die Satzung redaktionell angepasst und um die Rasse „American Bully“ in den Katalog der als Kampfhunde eingestuften Hunderassen ergänzt was eine Ergänzung zur Mustersatzung des Gemeindetags darstellt.
Zusätzlich erfolgte noch eine Anpassung. Die Übergangsbestimmung §15 mit dem Wort-laut: „Wer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Satzung einen Kampfhund im Sinne des § 5 Abs. 3 im Gemeindegebiet hält, hat dies innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten dieser Satzung der Gemeinde schriftlich anzuzeigen“ wird entfernt. Da diese Bestimmung nur bei erstmaliger Einführung der Kampfhundesteuer anzuführen ist.
 
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die geänderte Hundesteuersatzung mit einer Anhebung des Hundesteuersatzes für den Ersthund von 100,00 € auf 120,00 € jährlich.
Auf die Festsetzung von Steuerermäßigungen für Hunde, die bestimmte Prüfungen erfolgreich bestanden haben, sowie für Jagdhunde, die nachweislich für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich sind, wurde verzichtet.
 

Hier gelangen Sie zur Hundesteuersatzung. (81,8 KiB)

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