Sitzungsbericht vom 15.05.2025
Neubau Ärztehaus mit Tiefgarage auf dem Parkplatz Nonnengasse - Vergabe weiterer Gewerke
Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 15.05.2025
Einwohner fragen
Keine Fragen aus der Einwohnerschaft
Breitbandausbau in der Gemeinde Löchgau
Seit Jahren beschäftigt sich die Gemeinde Löchgau mit dem Breitbandausbau in der Gemeinde. Derzeit sind verschiedene Projekte parallel am Laufen. So steht einerseits der Glasfaserausbau im Kernort an, daneben steht der geförderte Ausbau der so genannten „Weißen Flecken“ an und es wird eine Ausschreibung für die „Grauen Flecken“ ausgearbeitet. Im Einzelnen wird hierzu nachfolgend näher eingegangen:
1.): Glasfaserausbau durch die „Unsere Grüne Glasfaser“ in Kooperation mit der GVG Glasfaser: Nachdem der ursprüngliche Glasfaserausbau durch die Deutsche Giga Access scheiterte konnte bekanntlich die „Unsere Gründe Glasfaser“ (UGG) von der GVG Glasfaser zum Bau und Betrieb eines Glasfasernetzes gewonnen werden. Vorgesehen war es zunächst, den Ausbau des Glasfasernetzes im 2. Quartal 2025 zu starten. Anfang des Jahres waren jedoch nur noch wenige Aktivitäten der UGG wahrnehmbar. In den vergangenen Wochen wurde mitgeteilt, dass es beim Glasfaserausbau aufgrund der Integration neuer Geschäftseinheiten bei der UGG zu Verzögerungen kommt. Dabei teilte die UGG mit, dass es lediglich zu einer zeitlichen Verzögerung kommt und das Ausbauvorhaben nicht grundsätzlich in Frage steht. In der Sitzung informierte Herr Metzler der UGG zum aktuellen Stand der Ausbauplanungen und dem weiteren Vorgehen der UGG. Auf die untenstehende Pressemitteilung der UGG wird an dieser Stelle verwiesen. 2.): Geförderter Ausbau der „Weißen Flecken“: Der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg führt stellvertretend für die Kommunen im Landkreis Ludwigsburg eine Ausschreibung zur Beauftragung eines oder mehrerer Telekommunikationsunternehmen über den Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes nach den genannten Förderrichtlinien durch. Die Ausschreibung erfolgte auf Grundlage der erlassenen vorläufigen Förderbescheide des Bundes- und des Landesfördermittelgebers. Das Verfahren wurde entsprechend der Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zweistufig durchgeführt. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs haben sich zwei Telekommunikationsunternehmen, darunter die Telekom Deutschland GmbH an dem Verfahren beteiligt, die auch zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Es wurde nur ein Angebot der Telekom Deutschland GmbH eingereicht. Nach Eingang des Erstangebots wurde dieses aufgeklärt und ein Bietergespräch mit dem beteiligten Unternehmen geführt. Der Bieter erhielt sodann nochmals Gelegenheit ein überarbeitetes, verbindliches Angebot einzureichen. Insgesamt lag ein verbindliches Angebot vor. Eine Wertung des Angebots anhand der vor Einleitung des Verfahrens festgelegten Wertungsmatrix erübrigte sich, da nur ein Angebot eingereicht wurde. Eine rechtliche und technische Prüfung des Angebots samt einer Aufklärung wurde durchgeführt. Das Angebot der Telekom Deutschland GmbH wurde als formal ordnungsgemäßes und vollständiges sowie wirtschaftlichstes Angebot festgestellt. Mit der Telekom Deutschland GmbH werden daher derzeit die finalen Abstimmungen über den Zuwendungsvertrag durchgeführt. Da nur ein Angebot vorlag, wurde dieses gemäß § 5 Abs. 9 Gigabit-RR durch einen unabhängigen Prüfer geprüft. Die Plausibilität des Angebots wurde darin bestätigt.Auf Grundlage des verbindlichen Angebots der Telekom Deutschland GmbH werden sodann die endgültigen Förderbescheide bei den Fördermittelgebern des Bundes und des Landes beantragt. Mit einem antragsgemäßen Erlass ist zu rechnen. Die noch zu erlassenden endgültigen Förderbescheide werden ebenfalls zum Gegenstand des mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließenden Zuwendungsvertrages gemacht werden. 3.): Geförderter Ausbau der „Grauen Flecken“: Neben dem eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau im Kernort und den erwähnten „Weißen Flecken“ bestehen noch Gebiete im Gemeindegebiet, die von den Ausbauvorhaben nicht umfasst sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um den Weißenhof, der für eine Förderung im Rahmen des Ausbaus der „Weißen Flecken“ eine „zu gute“ Verbindungsrate von über 50Mbit/s verfügt. Deshalb wurde ein Förderantrag für die „Grauen Flecken“ gestellt und inzwischen bewilligt. Derzeit wird die Ausschreibung für den geförderten Ausbau der „Grauen Flecken“ ausgearbeitet. In der Sitzung erläuterte Herr Kostic vom Zweckverband Kreisbreitband den vorgesehenen Ausbau der „weißen“ und „Grauen Flecken“. Den Glasfaserausbau durch die „Unsere Grüne Glasfaser“ in Kooperation mit der GVG Glasfaser und den geförderten Ausbau der „Grauen Flecken“ nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Der Gemeinderat der Gemeinde Löchgau beschloss einstimmig, den Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Gigabitnetzes in „Weißen Flecken“ in der Gemeinde Löchgau im Rahmen der Förderprogramme „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“)“ an das Telekommunikationsunternehmen Telekom Deutschland GmbH zu erteilen. Die Erteilung des Zuschlags bzw. der Abschluss des Zuwendungsvertrages mit Telekom Deutschland GmbH sollen unter den aufschiebenden Bedingungen erfolgen, dass die bei den Fördermittebern noch zu beantragenden endgültigen Fördermittelbescheide antragsgemäß erlassen und der jeweilige Zuwendungsvertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen final abgestimmt werden. Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau beträgt 1.012.747,00 €. Diese wird zu 50 % durch den Bund, zu 40 % durch das Land Baden-Württemberg und zu 10 % durch die Kommune getragen. Der Gemeinderat der Gemeinde Löchgau ermächtigte die Kommune, den Zuwendungsvertrag sodann mit der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen. Eine Übersichtskarte der „Weißen Flecken“ und „Grauen Flecken“ finden Sie nachfolgend.
Hier finden Sie die Übersichtskarte der weißen und grauen Flecken. (1,025 MiB)
Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung der UGG (397,1 KiB)
Vorstellung der künftigen Logopädiepraxis in der Nonnengasse
Frau Sabine Munz und Christine Johansen, welche die zukünftige Logopädiepraxis in der Nonnengasse betreiben werden, stellten sich dem Gemeinderat und der Bürgerschaft vor. Sie berichteten voller Elan über ihren bisherigen beruflichen Werdegang und welche Angebote in der künftigen Praxis geleistet werden.
Die Gemeinderäte und Verwaltung freuten sich über die Eröffnung der Praxis und wünschen den beiden viel Erfolg und gutes Gelingen.
Bauvorhaben Areal Adler in Löchgau - Vergabe weiterer Gewerke
Bereits seit geraumer Zeit befasst sich die Gemeinde Löchgau mit der Umgestaltung des Areals Adler (Umbau ehemalige Gaststätte sowie Gebäudeanbau zu Wohneinheiten und Gewerbeeinheit) in der Löchgauer Ortsmitte. Auf die entsprechenden Vorlagen und Sachvorträge im Gremium wird verwiesen.Die Maßnahme soll Anfang Mai 2025 beginnen und bis etwa Mitte des kommenden Jahres 2026 durchgeführt werden. Zur Umsetzung der Baumaßnahme wurden vom maßnahmenbegleitenden Architekturbüro engelhard.eggler.architektur aus Besigheim weitere Ausschreibungen vorbereitet und an die interessierten Fachfirmen versendet.. Günstigster Bieter beim Gewerk Zimmererarbeiten ist die Firma Pfeiffer Zimmerei GmbH aus Sachsenheim zum Angebotspreis von brutto 373.481,95 € (Kostenberechnung 399,0 T€).Beim Gewerk Plattformaufzug hat die Firma Lifttec GmbH aus Donaueschingen zum Angebotspreis von brutto 75.047,35 € (Kostenberechnung 73,4 T€) das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.Daneben erhielt im Rahmen der Vergabezuständigkeit seitens der Verwaltung bei den Flaschnerarbeiten die Fa. Weller aus Löchgau (18,2 T€) sowie bei den Dachabdichtungsarbeiten die Fa. Rossi aus Remseck (28,3 T€) den Zuschlag als günstigster Anbieter.Die Vergabe an den jeweils günstigsten Bieter wird von Seiten des Architekturbüros e.e.a. empfohlen. 1.) Die Gemeindeverwaltung wurde einstimmig vom Gemeinderat ermächtigt, die Zimmererarbeiten analog der Vergabeempfehlung des Architekturbüros e.e.a. an die Firma Pfeiffer Zimmerei GmbH aus Sachsenheim zum Angebotspreis von brutto 373.481,95 € zu vergeben. 2.) Die Gemeindeverwaltung wurde einstimmig vom Gemeinderat ermächtigt, den Einbau eines Plattformaufzugs analog der Vergabeempfehlung des Architekturbüros e.e.a. an die Firma Lifttec GmbH aus Donaueschingen zum Angebotspreis von brutto 75.047,35 € zu vergeben
Neubau Ärztehaus mit Tiefgarage auf dem Parkplatz Nonnengasse - Vergabe weiterer Gewerke
Bereits seit geraumer Zeit befasst sich die Gemeinde Löchgau mit dem Neubau eines Ärztehauses samt Tiefgarage auf dem Parkplatz Nonnengasse in der Löchgauer Ortsmitte. Hierfür wurde der Grundsatzbeschluss zur Errichtung des neuen Gebäudes samt Tiefgarage und Platzgestaltung in der Sitzung am 24. November 2022 vom Gemeinderat gefasst. Auf die entsprechenden Vorlagen und Sachvorträge im Gremium wird verwiesen. Vor Kurzem wurde der Rohbau fertiggestellt und es wurde mit der Dachdeckung sowie den technischen Gewerken im Innenausbau begonnen. Darüber hinaus wurden von den maßnahmenbegleitenden Architektur- und Ingenieurbüros weitere Ausschreibungen (aktuell weitere Gewerke Innenausbau) vorbereitet und an die interessierten Fachfirmen versendet.
Günstigster Bieter beim Gewerk Trockenbauarbeiten ist die Firma Hans Scholl GmbH aus Gemmrigheim zum Angebotspreis von brutto 116.125,56 € (Kostenberechnung 107,9 T€).Beim Gewerk Innenputzarbeiten ist die Firma Gerstetter aus Besigheim zum Angebotspreis von brutto 46.063,71 € (Kostenberechnung 44,8 T€) der günstigste Anbieter.Beim Gewerk Estricharbeiten hat die Firma ASC Estrichbau GmbH aus Kirchheim zum Angebotspreis von brutto 35.704,46 € (Kostenberechnung 40,0 T€) am wirtschaftlichsten abgegeben.Günstigster Bieter beim Gewerk Malerarbeiten ist erneut die Firma Hans Scholl GmbH aus Gemmrigheim zum Angebotspreis von brutto 72.858,82 € (Kostenberechnung 82,6 T€). Die Gesamtsumme der bisherigen Vergaben liegt bis dato etwa 165 T€ unterhalb der Summe der Kostenberechnungen für alle vergebenen Gewerke.Die Maßnahme wird in Bauherrengemeinschaft der Gemeinde Löchgau und der Gemeinde Löchgau Immobilien- + Verwaltungs-GmbH durchgeführt. Die Vergabe an den jeweils günstigsten Bieter wird von Seiten der baubegleitenden Büros empfohlen.
1.) Die Gemeindeverwaltung sowie die Gesellschafterversammlung der gemeindeeigenen Immobilien-GmbH wurden einstimmig ermächtigt, die Ausführung der Trockenbauarbeiten analog der Vergabeempfehlung des Architekturbüros KMB an die Firma Hans Scholl GmbH aus Gemmrigheim zum Angebotspreis von brutto 116.125,56 € zu vergeben. 2.) Die Gemeindeverwaltung sowie die Gesellschafterversammlung der gemeindeeigenen Immobilien-GmbH wurden einstimmig ermächtigt, die Ausführung der Innenputzarbeiten analog der Vergabeempfehlung des Architekturbüros KMB an die Firma Gerstetter aus Besigheim zum Angebotspreis von brutto 46.063,71 € zu vergeben. 3.) Die Gemeindeverwaltung sowie die Gesellschafterversammlung der gemeindeeigenen Immobilien-GmbH wurden einstimmig ermächtigt, die Ausführung der Estricharbeiten analog der Vergabeempfehlung des Architekturbüros KMB an die Firma ASC Estrichbau GmbH aus Kirchheim zum Angebotspreis von brutto 35.704,46 € zu vergeben. 4.) Die Gemeindeverwaltung sowie die Gesellschafterversammlung der gemeindeeigenen Immobilien-GmbH wurden einstimmig ermächtigt, die Malerarbeiten analog der Vergabeempfehlung des Architekturbüros KMB an die Firma Hans Scholl GmbH aus Gemmrigheim zum Angebotspreis von brutto 72.858,82 € zu vergeben.
Änderung der Hauptsatzung
Auf Grund der derzeit vielfältigen Bauvorhaben standen und stehen zahlreiche Vergaben verschiedener Gewerke an. Dabei stellt sich aus Sicht der Verwaltung die Frage, ob die Vergaben einem effizienten Verwaltungsablauf entsprechen. So müssen regelmäßig die Sitzungs- und Ladungsfristen bei den Ausschreibungen berücksichtigt werden und anschließend Vorlagen von der Verwaltung erstellt werden. Da rechtlich ohnehin der wirtschaftlichste Bieter den Zuschlag zu erhalten hat, ist im Regelfall auch keine Ermessensentscheidung des Gemeinderates bei den Vergaben gegeben. Deshalb wird seitens der Verwaltung angeregt, über eine Vereinfachung der Vergaben für die Verwaltung zu beraten.Vorstellbar wäre es, die Vergabekompetenzen der Verwaltung zu erhöhen. Da die Baubeschlüsse ohnehin vom Gemeinderat getroffen werden und die Vergabeentscheidungen wie erwähnt regelmäßig kein Ermessen zulassen, würden die Kompetenzen des Gemeinderates dadurch nicht beschnitten. Lediglich im Falle von Abweichungen gegenüber den Kostenberechnungen von mehr als 20% besteht die Möglichkeit, die Ausschreibung aufzuheben. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Entscheidungskompetenz in diesen Fällen bei Vergabesummen über der bisherigen Verwaltungskompetenz beim Gemeinderat belassen werden, was entsprechend in die Hauptsatzung aufgenommen werden könnte. Um die Information der Öffentlichkeit über die Vergaben weiterhin zu wahren, könnte die Verwaltung im Gemeinderat regelmäßig über Vergaben über der Summe der bisherigen Verwaltungskompetenz berichten. Aus Sicht der Verwaltung wäre dies eine gute Möglichkeit, die Verwaltungsabläufe und damit den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen und zu verschlanken, ohne die Kompetenzen des Gemeinderates zu reduzieren.Eine Anpassung des § 5 Abs. 3 Ziffer 1 der Hauptsatzung wie folgt angepasst werden:
Bisherige Regelung von §5 Abs. 3 Ziffer 1:
(3) Dem Bürgermeister werden gem. § 44 Abs. 2 GemO folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt:
die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 35.000 Euro im Einzelfall;
Vorschlag Regelung von §5 Abs. 3 Ziffer 1 neu:
(3) Dem Bürgermeister werden gem. § 44 Abs. 2 GemO folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt:
Die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 100.000 Euro im Einzelfall, sofern keine Kostenüberschreitung von 20% oder mehr gegenüber der Kostenberechnung des Gewerks gegeben ist. Über die Vergabe von Leistungen zwischen 35.000 Euro und 100.000 Euro ist in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu berichten;
Die Anpassung der Hauptsatzung wurde im Gemeinderat beraten und mit 12 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen beschlossen.
Hier finden Sie die Hauptsatzung (199,6 KiB)
Schulentwicklung Sachsenheim - Umwandlung der Werkrealschule Kirbachschule in eine Realschule im Verbund mit einer Grundschule zum Schuljahr 2026/2027 - Beteiligung gemäß §30 Schulgesetz
Die Stadt Sachsenheim hatte Anfang 2024 darüber informiert, dass die Sanierung undErweiterung der Kirbachschule in Hohenhaslach ansteht und man ein Kostenbeteiligungsverfahren nach § 31 Schulgesetz durchführen wird.
Die Kirbachschule ist aktuell eine einzügige Werkrealschule verbunden mit einer
zweizügigen Grundschule. Im Zuge der Erweiterung sollte die Werkrealschule auf zwei Züge erweitert werden, da viele Schüler aus den Umlandkommunen dort unterrichtet werden.
Die Stadt Sachsenheim hat uns nun mit beiliegendem Schreiben vom 10.04.2025 darüber informiert, dass zum Schuljahr 2026/2027 die Werkrealschule an der Kirbachschule zu einer Realschule umgewandelt werden soll. Im Rahmen der Regionalen Schulentwicklung wurden wir gebeten, als berührte Kommune eine kurze Stellungnahme abzugeben.
Aus Sicht der Verwaltung obliegt die Entscheidung zur Schulentwicklung der Stadt Sachsenheim, wenngleich der Wegfall der Werkrealschule grundsätzlich bedauert wird. Mit Wegfall des Werkrealschulstandorts verändert sich aus Sicht der Verwaltung auch die Situation hinsichtlich einer Kostenbeteiligung.
Im Durchschnitt der letzten Jahre waren 3 Schüler aus Löchgau an der Werkrealschule. Aus Sicht der Verwaltung ist dies mit dem Umstand verbunden, dass die Schulform der Werkrealschule in der Umgebung nur noch an der Kirchbachschule angeboten wird. Für Schüler aus Löchgau bedeutet die Einrichtung einer Realschule keine schulische Verbesserung bzw. Erweiterung des Angebots, da bereits in Besigheim und Bönnigheim entsprechende Schularten vorhanden sind. Auf Grund dieser Tatsache sowie der ungünstigen ÖPNV-Verbindung verliert die Kirbachschule aus Sicht der Verwaltung für Löchgauer Kinder mit der Umwandlung an Bedeutung.
Dementsprechend wird aus Sicht der Verwaltung eine freiwillige Kostenbeteiligung für die Einrichtung einer neuen Schulart, die bereits für Schüler aus Löchgau in zwei anderen Kommunen vorhanden ist, derzeit nicht gesehen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, dass die Gemeinde Löchgau die vorgesehene Umwandlung der Werkrealschule an der Kirbachschule in Sachsenheim-Hohenhaslach zu einer zweizügigen Realschule ab dem Schuljahr 2026/2027 zur Kenntnis nimmt und macht keine Einwände geltend.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Kostenbeteiligung nach § 31 SchulG für eine Realschule derzeit nicht gesehen wird.
Sonstiges
Die Verwaltung informierte, dass der Aufstockungsantrag in der Ortskernsanierung bewilligt wurde und die Gemeinde zusätzliche 900.000€ an Fördermittel bekommen wird. Insgesamt konnten inzwischen rund 9,5 Mio. Euro an Fördermitteln geworben werden.
Auf Nachfrage des Gemeinderates, wurde mitgeteilt, dass die Legionellen-Problematik in der Schulsporthalle bereits behoben wurde. Lediglich die Aushänge wurden noch nicht entfernt. Dies wird schnellstmöglich nachgeholt.
Der unschöne Zustand des Teiches in der Schule wurde aus der Mitte des Gemeinderates angesprochen. Die Verwaltung konnte daraufhin mitteilen, dass bereits mit Herr Hettich vom BUND Kontakt besteht, der voraussichtlich die Pflege für den Teich übernehmen wird.