Verwaltungsleistungen im Überblick
Studienplatz - Beurlaubung beantragen
Sie möchten sich vom Studium beurlauben lassen? Dazu benötigen Sie die Genehmigung Ihrer Hochschule.
Die Zeit der Beurlaubung sollte zwei Semester nicht übersteigen. Während eines Urlaubssemesters dürfen Sie in der Regel keine Prüfungen ablegen.
Abweichend davon dürfen beurlaubte Studierende in Mutterschutz oder Elternzeit
- an Lehrveranstaltungen teilnehmen,
- Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und
- Hochschuleinrichtungen nutzen.
Zuständige Stelle
die jeweilige Hochschule
- Hochschule Aalen
- Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg GmbH
- Staatliche Akademie der bildenden Künste Karlsruhe
- Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart
- Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Standort Sigmaringen
- Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Standort Albstadt
- Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Außenstelle Geislingen
- Hochschule Furtwangen, Außenstelle Villingen-Schwenningen
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Mosbach (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Villingen-Schwenningen (Studienakademie)
- Filmakademie Baden-Württemberg GmbH
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (Studienakademie), Campus Horb
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Lörrach (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Mosbach (Studienakademie), Campus Bad Mergentheim
- Popakademie Baden-Württemberg GmbH
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Karlsruhe (Studienakademie)
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg (Studienakademie), Campus Friedrichshafen
- Duale Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg (Studienakademie)
- Hochschule Biberach
- Hochschule Heilbronn, Campus Künzelsau - Reinhold-Würth-Hochschule
- Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
- Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart
- Hochschule der Medien Stuttgart
- Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)
- Hochschule Esslingen - Technik und Sozialwesen
- Evangelische Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg
- Fachhochschule Schwetzingen - Hochschule für Rechtspflege
- Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
- Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg
- Pädagogische Hochschule Freiburg
- Staatliche Hochschule für Musik Freiburg
- Universität Freiburg
- Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe
- Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
- Staatliche Hochschule für Musik Karlsruhe
- Hochschule für Technik Stuttgart
- Staatliche Hochschule für Musik Trossingen
- Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
- Hochschule für Gestaltung Schwäbisch Gmünd
- Hochschule Heilbronn - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Informatik
- Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
- Hochschule Konstanz - Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung
- Hochschule Furtwangen
- Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
- Pädagogische Hochschule Heidelberg
- Universität Heidelberg
- Hochschule Pforzheim
- Hochschule Offenburg
- Pädagogische Hochschule Weingarten
- Hochschule Ravensburg-Weingarten
- Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
- Hochschule Karlsruhe - Technik und Wirtschaft
- Hochschule Reutlingen
- Pädagogische Hochschule Karlsruhe
- Hochschule Mannheim
- Technische Hochschule Ulm
- Universität Hohenheim
- Universität Konstanz
- Universität Mannheim
- Universität Stuttgart
- Universität Tübingen
- Universität Ulm
Voraussetzungen
Gründe, die zur Genehmigung der Beurlaubung führen, sind vor allem:
- Auslandsstudium
- Krankheit
- Pflege oder Versorgung eines Verwandten (Ehepartner oder Ehepartnerin, Verwandte in gerader Linie, Verschwägerte ersten Grades)
- Schwangerschaft, Kindererziehung
- zu verbüßende Freiheitsstrafe
- Aufnahme einer praktischen Tätigkeit, die dem Studienziel dient.
Wenn Sie andere wichtige Gründe haben, wenden Sie sich am besten zur Klärung in einem persönlichen Gespräch an die zuständige Stelle.
Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen für den Urlaubsantrag können je nach Hochschule und Studiengang voneinander abweichen. Nähere Informationen erhalten Sie im Onlineangebot Ihrer Hochschule oder direkt im Studierendensekretariat.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Beurlaubung schriftlich bei Ihrer Hochschule beantragen. Dem Antrag müssen Sie eine Begründung und gegebenenfalls Nachweise beifügen. Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder sie stehen Ihnen, je nach Angebot Ihrer Hochschule, zum Download zur Verfügung.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Ein positiver Bescheid enthält in der Regel den Urlaubsgrund, die Dauer der Beurlaubung und das letzte Semester, zu dem Sie immatrikuliert waren.
Beachten Sie bei Beurlaubung wegen Mutterschutz und Elternzeiten, dass Sie die Teilnahme an Studien- und Prüfungsleistungen selber beantragen müssen.
Frist/Dauer
Vor Beginn der Vorlesungszeit
Bei Krankheit oder aus anderen schwerwiegenden Gründen auch im laufenden Semester. Erkundigen Sie sich in diesem Fall nach den Bestimmungen Ihrer Hochschule.
Sonstiges
Für das Urlaubssemester erhalten Sie eine Immatrikulationsbescheinigung. Aus Sicht der Sozialversicherung gelten Sie für die Dauer des Urlaubssemesters als Studierender. Dies gilt nicht, wenn Sie in dieser Zeit einer Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden pro Woche nachgehen.
Für die Dauer des Urlaubssemesters erhalten Sie keine finanziellen Förderungen wie BAföG oder Bildungskredite.
Überprüfen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Kindergeldstelle, ob Sie als Studierender auch während eines Urlaubssemesters Anspruch auf Kindergeld haben.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.03.2019 freigegeben.