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Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr

Löchgauer Rathaus

Durch das „Wehrrechtsänderungsgesetz 2011“ wurde die bisher existierende allgemeine Wehrpflicht für Männer zum 01. Juli 2011 ausgesetzt. Stattdessen können sich nach § 58 b des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz-SG) Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten freiwilligen Wehrdienst zu leisten.

Zum Zweck der Übersendung von Infomaterialien übermittelt die Meldebehörde der Gemeinde Löchgau nach § 58 c SG jährlich bis zum 31. März an das Bundesamt für das Personalmanagement folgende Daten zu allen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2021 volljährig werden: 1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift
 Nach § 58 c (1) S. 2 SG werden die Daten nicht übermittelt, wenn der oder die Betroffene nach § 36 (2) Bundesmeldegesetz (BMG) der Datenübermittlung widersprochen hat.

Der Widerspruch kann bei der Meldebehörde der Gemeinde Löchgau schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.Das Formular „Widerspruch zur Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nach § 58 c Soldatengesetz“ steht Ihnen mit nachfolgendem Link zur Verfügung.
Widerspruchsformular (57,5 KiB)

(Erstellt am 12. Oktober 2023)
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