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Sitzungsbericht vom 27.4.2023

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Vorstellung der Arbeit des Jugendhauses sowie der Weiterbildung zur "Fachkraft für tiergestützte Intervention" durch Frau Kreiser

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 27. April 2023

Einwohner fragen

Feldweginstandsetzung
Vertreter der Firma terranets bw und Mitarbeiter der Gemeinde Löchgau haben vor kurzem die Feldwege nach Beendigung der Baumaßnahme der Gasleitungsverlegung vorgenommen. Die Wege wurden während der Baumaßnahme durch Fahrzeuge der Firma terranets bw befahren. Eine Bestandsaufnahme wurde von den Feldwegen vor Beginn der Baumaßnahme vorgenommen, um Schäden, die während der Baumaßnahme erfolgt sind, zu belegen. Aus der Mitte der Einwohnerschaft wurde angeregt, dass bei zukünftigen Begehungen ein Vertreter der Feldwegkommission eingeladen wird.
 
Bürgermeisterwahl Besigheim
Aus der Mitte der Einwohnerschaft wurde BM Feil gefragt, ob er sich zur Bürgermeisterwahl in Besigheim aufstellen wird. Herr Feil teilte mit in Löchgau glücklich zu sein und bleiben zu wollen.
 
Tigermücke Kostenübernahme Bti-Tabletten
Eine Zuhörerin fragte an, wer die Kosten für die Bti-Tabletten trägt und warum die Gemeinde diese Maßnahme vornimmt. BM Feil teilte mit, dass die Gemeinde als Ortspolizeibehörde in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Ludwigsburg zuständig ist. Das Gesundheitsamt riet zur Ausgabe von Bti-Tabletten, um eine Ausbreitung der Tigermücke zu vermeiden.

Vorstellung der Arbeit des Jugendhauses sowie der Weiterbildung zur "Fachkraft für tiergestützte Intervention" durch Frau Kreiser

Herr Feil begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Lisa Kreiser. Frau Kreiser führte dem Gremium eine Präsentation über die Arbeit im Jugendhaus vor. Darin erläuterte sie, was es für verschiedene Angebote wie z.B. den Girls Day oder die Kochtage freitags im Jugendhaus gibt. Weiter gab sie dem Gemeinderat Informationen über Besucherzahlen, die pädagogischen Ziele und die Ergebnisse einer Umfrage bei den Jugendlichen betr. der Wünsche und Anregungen. Das Jugendhaus ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Löchgau. Die Gemeinde leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und Aufbau eines gut funktionierenden Gemeindewesens, indem sie den Kindern und Jugendlichen eine feste Anlaufstelle bietet. Gesetzliche Grundlage für die offene Kinder- und Jugendarbeit und wichtigste Zielquelle ist §11 des SGB VIII. Der Auftrag wird definiert, skizziert das Ziel, die Art des Angebots und die Zielgruppe. Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist heute ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Infrastruktur von Städten und Gemeinden und erfüllt gemeinsam mit anderen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit den Auftrag des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), die erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Die offene Kinder- und Jugendarbeit mit ihren vielfältigen Aufgaben ist eine der in § 11 KJHG genannten Angebotsformen. Das Jugendhaus Löchgau ist ein offener Treff für Jugendliche und junge Erwachsene. Auf dem Betriebshof der Gemeinde Löchgau entstand 2015 ein Neubau für die Jugendlichen. Das Jugendhaus zieht hauptsächlich junge Menschen aus den Wohngebieten an. Das Jugendhaus wird zum Teil auch von Jugendlichen aus anderen Nachbarstädten besucht. Leiterin des Jugendhauses ist Frau Lisa Kreiser. Sie ist staatlich anerkannte Erzieherin und hat einen Arbeitsumfang von 100 %. Weiter arbeitet Frau Jolanta Pfitzer als Jugendbetreuerin mit einem Arbeitsumfang von 30 % hauptsächlich im Jugendhaus und als Begleitung bei Veranstaltungen. Übergangsweise hilft Frau Lena Kreiser einmal im Monat freitags sowie bei Veranstaltungen aus, wenn ihre Schwester Frau Lisa Kreiser an ihrer Weiterbildung zur Fachkraft für tiergestützte Interventionen teilnimmt. Frau Lisa Kreiser absolviert seit dem 25. März 2023 die Weiterbildung zur „Fachkraft für tiergestützte Intervention“ in Saarbrücken-Ensheim. Dieses Weiterbildungsangebot richtet sich an Personen, die einen sozialen, therapeutischen oder pädagogischen Grundberuf haben und die zukünftigen professionellen tiergestützten Angebote in ihre Arbeit integrieren möchten. Da die Weiterbildung therapeutische und pädagogische Elemente vereint, richtet sie sich an Personen, die Tiere in ihre erlebnispädagogisches Arbeitsumfeld, wo sie vorwiegend mit Gruppen gesunder Menschen arbeiten, einbeziehen möchten. Ebenso richtet sie sich an Personen heiltherapeutischer Berufe, die Tiere für ihre Arbeit mit psychisch besonderen, geistig behinderten oder verhaltensauffälligen Einzelpersonen nutzen wollen. Die berufsbegleitende Fortbildung „Fachkraft für tiergestützte Intervention“ findet als einjährige berufsbegleitende Veranstaltungsreihe mit 13 Seminarwochenenden und ein 14. Prüfungswochenende statt. Der Gemeinderat und BM Feil bedankten sich für die Informationen und empfinden es als einen Glücksfall, dass Lisa Kreiser und Jolante Pfitzer im Jugendhaus für die Gemeinde Löchgau arbeiten.

Sanierung des Kunstrasenspielfeldes

In den vergangenen Jahren wurden erhebliche Investitionen für den Ausbau und die Sanierung der Sportplatzkapazitäten getätigt.
Nachdem gemeinsam mit dem FV Löchgau ein neues Kunstrasen- und Rasenspielfeld errichtet wurden, wurde im Jahr 2021 das Kleinspielfeld saniert.
Das daneben liegende Kunstrasenspielfeld befindet sich nach wie vor in einem schlechten Zustand.
Vertreter des FV Löchgaus fragten bereits Anfang des Jahres an, ob und wann eine Sanierung vorgesehen werden könnte.
Bisherige Zuschussanträge wurden nicht bewilligt, weshalb eine Sanierung bislang nicht vorgesehen wurde. Auch auf Grund der schlechter gewordenen Haushaltslage wird eine Sanierung ohne Fördermittel als schwierig bewertet, was gegenüber dem FVL auch kommuniziert wurde. Im Haushaltsplan 2023 sind bislang lediglich Planungskosten für das laufende Haushaltsjahr vorgesehen.
Angesichts des zunehmend schlechter werdenden Zustands des Spielfeldes wurde mit Vertretern des FVL Lösungsmöglichkeiten besprochen, wie eine Sanierung in absehbarer Zeit auf den Weg gebracht werden kann. Angedacht ist es, dass der Verein als Bauherr auftritt, womit für die Sportplatzsanierung Zuschussmittel vom WLSB über 90.000 Euro beantragt werden können. Bereits beim Ausbau der Sportplatzkapazitäten 2016 konnten durch diese Konstellation Fördermittel generiert werden.
Ein erstes Abstimmungsgespräch mit dem WLSB hat bereits stattgefunden, bei dem die Zuschussfähigkeit bestätigt wurde. Voraussetzung für einen Zuschussantrag beim WLSB ist unter anderem, dass der Verein einen Eigenanteil der Baukosten bringt. Dieser Eigenanteil könnte über eine Spende der gemeindeeigenen Immobilien-+ Verwaltungs-GmbH erbracht werden. Daneben muss ein Pachtvertrag mit dem FVL über den Grundstücksanteil des Kunstrasenspielfeldes geschlossen werden.
Angesichts der Zuschussmöglichkeit, welche durch die Mitwirkung des FVL ermöglicht wird, soll die erforderliche Sanierung des Kunstrasenplatzes angegangen werden. Mit der Planung der Sanierung soll das Ingenieurbüro Münster beauftragt werden, welches bereits die Sanierung des Kleinspielfelds betreute. Derzeit wird mit dem Planer und den Verantwortlichen des FVL erörtert, welche Ausführung das Kunstrasenspielfeld erhalten soll. Da erst nun in die Planungen eingestiegen wird und auch die Art der Ausführung des Kunstrasenspielfeldes noch nicht festgelegt wurde, können noch keine verlässlichen Kosten genannt werden. Grob muss mit Sanierungskosten von etwa 600-700T Euro gerechnet werden.
Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung die Planungen für die Sanierung des Kunstrasenspielfeldes weiterzuverfolgen. Weiter wurde eine zweckgebundene Spende der Gemeinde Löchgau Immobilien-+Verwaltungs-GmbH an den FV Löchgau über ein Viertel der Baukosten zur Sanierung des Kunstrasenspielfeldes in Aussicht gestellt wird. Daneben wurde ein Investitionskostenzuschuss der Gemeinde über drei Viertel der Baukosten abzüglich einer Förderung in Aussicht gestellt.
 

Errichtung eines Mobilfunkmastes

Dieser Tagesordnungspunkt wird verschoben

Aufstellung einer Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

In Baden-Württemberg üben rund 7.000 Schöffinnen und Schöffen, Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen in der Strafgerichtsbarkeit an den Amts- und Landgerichten ihr Amt ehrenamtlich aus. Die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024-2028 wird in Baden-Württemberg im Jahr 2023 durchgeführt. Schöffen werden nach einem bundesweit einheitlichen Verfahren auf Vorschlag der Gemeinden von einem Wahlausschuss gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Zur Wahl vorgeschlagen werden kann, wer Deutscher ist, dass 25. Lebensjahr vollendet bzw. zu Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und in der Gemeinde, die ihn vorschlägt, wohnt. Ablehnungsgründe für die Aufnahme in die Wahlliste sind u. a. Vermögensverfall, verlorene Fähigkeit zu Bekleidung öffentlicher Ämter, Verurteilung wegen einer Straftat, laufende Ermittlungsverfahren, gesundheitliche Probleme oderberufliche Verhinderung. Die Vorschlagsliste der Städte und Gemeinden wird dem zuständigen Amtsgericht übermittelt, bei dem die Kandidatinnen und Kandidaten vom Wahlausschuss nominiert und gewählt werden. Die Amtszeit der für das laufende Geschäftsjahr 2019 bis 2023 gewählten Schöffen endet am 31. Dezember 2023.
Mit Verfügung vom 08.02.2023 hat der Präsident des Landgerichts Heilbronn bestimmt, dass aus der Gemeinde Löchgau mindestens 2 Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 für die Strafkammern und die Schöffengerichte in den hiesigen Gerichtsbezirken (Amtsgericht und Landgericht) aufzunehmen sind. Jedoch sind nach den einschlägigen Bestimmungen in die zu erstellende Vorschlagsliste mindestens doppelt so viele Personen als vom Präsidenten des Landgerichts genannt aufzunehmen. Dies sind für Löchgau mindestens vier Personen.Bei der Auswahl der Personen für die Vorschlagsliste ist darauf zu achten, dass diese für das Schöffenamt geeignet sind. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt lt. der Verwaltungsvorschrift des Landes in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen der anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung – körperliche Eignung. In die Vorschlagsliste dürfen nur Personen aufgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind.Die Beschlussfassung über die Aufnahme geeigneter Personen in die Vorschlagsliste muss im Gemeinderat erfolgen. Nach § 36 Abs. 1 Satz GVG ist für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates erforderlich. Die Beschlussfassung erfolgt durch Wahl.Aus diesen Vorschlagslisten werden anschließend bei den Gerichten die Schöffen gewählt. Die Vorschlagslisten für die Jugendschöffen werden von den Jugendhilfeausschüssen (Landkreis) aufgestellt.Im Mitteilungsblatt der Gemeinde Löchgau vom 26. Januar 2023 wurden die anstehenden Schöffenwahlen mit der Bitte um Abgabe von Bewerbungen ausgeschrieben. Im Wege der Selbstbewerbung haben sich sechs Personen an die Gemeinde gewandt.Dies sind:            - Dalke, Gudrun, Busfahrerin, wohnhaft Brahmsstraße 1            - Roth, Alexander, Angestellter L-Bank, wohnhaft Portugieserweg 8            - Matt, Michael, Leiter Key Account Antenne 1, wohnhaft Traminerweg 8            - Strechel, Maik, Immobiliendienstleister, wohnhaft Friedrichstraße 6            - Trinkner, Dennis, Dualer Student Bundesagentur für Arbeit, wohnhaftMathilde-Planck-Straße 35- Zanker, Uwe, Abteilungsleiter T-System Cloud Services, wohnhaft Marderweg 1- Katharina Hägele, Betriebswirtin, aktuell in Elternzeit, wohnhaft Nelkenweg 4Aus Sicht der Verwaltung sind alle sieben Bewerber/innen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste geeignet.Der Gemeinderat beschloss die Aufnahme der Damen und Herren Gudrun Dalke, Alexander Roth, Michael Matt, Maik Strechel, Dennis Trinkner, Uwe Zanker sowie Katharina Hägele, alle wohnhaft in Löchgau, in die Vorschlagsliste der Gemeinde Löchgau zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028.

Sonstiges

Mietpreisgebundener Wohnungsbau
Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angefragt, wie der derzeitige Stand für die Wohnungen in der Löfflerstraße sei. BM Feil teilte mit, dass derzeit die Bewerbungseingänge von der Gemeinde geprüft werden und ein Einzug der Bewohner für spätestens Herbst dieses Jahres geplant ist.

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