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Bebauungsplan „Sondergebiet erneuerbare Energieversorgung Kreuzwiesen“

Gemeinde Löchgau
Bebauungsplan „Sondergebiet erneuerbare Energieversorgung Kreuzwiesen“
Text für die öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBK  M  BBebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Sondergebiet erneuerbare Energieversorgung Kreuzwiesen“Der Gemeinderat der Gemeinde Löchgau hat am 28.09.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung und den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet erneuerbare Energieversorgung Kreuzwiesen“ mit Datum vom 28.09.2023 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs.1 BauGB öffentlich auszulegen.Maßgebend ist der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung, jeweils vom 28.09.2023.Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes beinhaltet das Flurstück Nr. 2608. Im Einzelnen gilt der Lageplan des Büro KMB aus Ludwigsburg. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Kartenausschnitt

Zur dezentralen Energieversorgung des Freibads in Löchgau soll südlich davon eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Die Anlage soll zum direkten verbrauch der Energie für den Betrieb des Freibads genutzt werden. Zusätzlich soll ein Lagergebäude zur Trocknung von Hackschnitzel auf dem Grundstück errichtet werden. Die Hackschnitzel werden aus dem Gemeindeeigenen Wald gewonnen und dienen der erneuerbaren Energieversorgung der kommunalen Liegenschaften. Für die Umsetzung der Planung der Freiflächenphotovoltaikanlage sowie dem Lagergebäude ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.Es wird angestrebt die Fläche naturschutzverträglich und extensiv zu bewirtschaften. Die Anlage soll somit in die Landschaft eingebunden werden. Mit einem entsprechenden Konzept wird die Artenvielfalt im Gebiet gesteigert. Durch die extensive Bewirtschaftung des Grünlands und der ausbleibenden Düngung werden der Boden und das Grundwasser geschont. Durch den Störungsarmen Lebensraum können sich Insekten-, Reptilen-, Vogel- und Pflanzenarten ausbreiten.Das neue Gebäude soll mit Photovoltaikmodulen ausgestattet werden, um die Fläche optimal auszunutzen.Mit der Photovoltaikanlage wird ein Beitrag zur Energiewende geleistet, der gleichzeitig eine Förderung der Biodiversität bieten wird. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist somit von öffentlichem Interesse.Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach §§ 2-10 BauGB.Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und die Satzung der örtlichen Bauvorschriften werden jeweils in der Fassung vom 28.09.2023 in der Zeit vom27.10.2023 bis einschließlich 27.11.2023während der üblichen Dienststunden bei der Gemeinde Löchgau Hauptstraße 49, 74369 Löchgau, Zimmer 11 öffentlich ausgelegt.Die Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Löchgau unter www.loechgau.de bei den Aktuellen Meldungen abgerufen werden.Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse Wytrych@loechgau.de – Stellungnahmen bei der Gemeinde Löchgau Hauptstraße 49, 74369 Löchgau, Zimmer 11 abgebeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.Auskünfte werden durch Frau Wytrych erteilt.Löchgau, den 16.10.2023Robert FeilBürgermeister

Bebauungsplan Sondergebiet erneuerbare Energieversorgung Kreuzwiesen (460,4 KiB)
Textteil (235,5 KiB)
Begründung (201,7 KiB)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (1,942 MiB)

(Erstellt am 18. Oktober 2023)
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