Austausch von Wasserzählern
Die Eichgültigkeitsdauer von Kaltwasserzählern beträgt sechs Jahre. Das bedeutet, dass die Wasserzähler in privaten Gebäuden in diesem Turnus ausgetauscht werden müssen.
Mit der diesjährigen Auswechslung wurde bereits begonnen.
Die Arbeiten werden durch einen Mitarbeiter der Gemeinde ausgeführt.
Eine finanzielle Belastung der Anschlussnehmer ist damit nicht verbunden, nachdem die Zähler im Eigentum der Gemeinde stehen und eine Miete in Form der Grundgebühr erhoben wird.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass immer noch nicht in allen Fällen die technischen Anschlussbedingungen in Form eines Anschlussbügels mit den Absperrvorrichtungen für die Messeinrichtung vorhanden sind, wofür nach den geltenden Bestimmungen der Anschlussnehmer verantwortlich ist.